Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Genehmigung

    Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Genehmigung

    Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine private Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Wenn Sie Abwasser in eine private Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht. Die Genehmigung beantragen Sie bei der zuständigen Stelle.

    Öffentliche Abwasseranlagen sind für die Allgemeinheit verfügbar, private für eingeschränkten Benutzerkreis, zum Beispiel Betriebe in einem Chemiepark.

    Für bestimmte  Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden.Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.

    Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen oder privaten Kläranlage gereinigt werden kann.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Schrevenborn: Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Genehmigung

    Zuständige Stelle für die Aufgabe der Entwässerung der Grundstücke (Schmutz- und Niederschlagswasser) in den Gemeinden Heikendorf, Mönkeberg und Schönkirchen ist der Abwasserzweckverband Ostufer Kieler Förde - AZV - mit Sitz in 24232 Schönkirchen, Mühlenstraße 48. Sie erreichen den AZV telefonisch unter (0 43 48) 20 10 20 0 oder per E-Mail info@azv-schoenkirchen.de .

    Ansprechpartner

    Amt Schrevenborn - Die Amtsdirektorin

    Adresse

    Hausanschrift

    Dorfplatz 2

    24226 Heikendorf

    Öffnungszeiten

    Erreichbarkeit des Rathauses und der Gemeindebüros 115 Infotelefon Mo. bis Fr. von 08 - 18 Uhr (ohne Vor- und Rufnummer) Montag 09-12 Uhr Dienstag 09-12 Uhr und 14-16 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09-12 Uhr und 14-18 Uhr Freitag 09-12 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0431 2409-600

    Telefon Festnetz: 0431 2409-0

    E-Mail: info@amt-schrevenborn.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Verkehr Verkehrsanbindung mit dem Auto: über die Bundesstraße B502 zwischen Kiel und Schönberg, Abfahrt Heikendorf-Süd / Heikendorf-Nord Richtung Ortsmitte Verkehrsanbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln: KVG Kieler Verkehrsgesellschaft mbH Linie 14 / 15 Ortsbuslinie 104 Haltestelle: Rathaus Heikendorf

    Version

    Technisch geändert am 20.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • weitere erforderliche Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser), das in die private Abwasseranlage eingeleitet werden soll

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn:

    • die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
    • die private Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
    • das Abwasser gegebenenfalls beim einleitenden Betrieb so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
    • Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
    • Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
    • Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz am 09.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Industriepark, Gewerbliches Abwasser, Schmutzwasser, Industrielles Abwasser, Indirekteinleitung, Schmutzwassereinleitung, Klärwerk, Abwasser, Kläranlage, Einleitung, Wasserhaushaltsgesetz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de