Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung
Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.
Beschreibung
Wenn Sie Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht.
Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden. Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.
Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen Kläranlage gereinigt werden kann.
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Ansprechpartner
Amt Hüttener Berge - Der Amtsdirektor
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Amtsverwaltung Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr und nach Vereinbarung Nebenstelle Owschlag (Bürgerbüro) Montag von 15:30 bis 17:30 Uhr Mittwoch von 9:00 bis 11:30 Uhr Nebenstelle Borgstedt (Bürgerbüro) Dienstag von 16:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Bauingenieur Bernd Saggau
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag
Die weiteren erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (beispielsweise industrielles Abwasser oder gewerbliches Abwasser), das in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden soll. Genauere Informationen erhalten Sie von der zuständigen Stelle.
Gegebenenfalls:
- Informationen zur Produktion des einleitenden Betriebs
- Informationen über das anfallende Abwasser, die Abwasserkanäle und die vorgesehenen Vorbehandlungsanlagen
Voraussetzungen
Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn
- die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
- die öffentliche Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
- das Abwasser beim einleitenden Betrieb gegebenenfalls so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
- Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
- Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz am 09.02.2023
Stichwörter
Schmutzwassereinleitung, Einleitung, Indirekteinleitung, Kläranlage, Wasserhaushaltsgesetz, Mischwasserkanalisation, Schmutzwasser, Industrielles Abwasser, Trennsysteme, Mischwassereinleitung, Klärwerk, Gewerbliches Abwasser