Hunde(beiß)vorfall melden
Bitte melden Sie Hundeangriffe schnellstmöglich dem Ordnungsamt.
Beschreibung
Bitte melden Sie Hundeangriffe schnellstmöglich dem Ordnungsamt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
VG Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Rathaus in Barmstedt Montag und Donnerstag 08:00-12:30 u. 13:30-16:00 Uhr Dienstag 08:00-12:30 u. 13:30-18:00 Uhr Mittwoch - geschlossen Freitag   08:00-12:30 Uhr Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen Dienstag und Freitag  08:00-12:00 Uhr Montag, Mittwoch und Donnerstag - geschlossen
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@stadt-barmstedt.de
Bankverbindung
Stadt Barmstedt
Empfänger: Stadt Barmstedt
IBAN: DE54 2219 1405 0021 0424 50
BIC: GENODEF1PIN
Bankinstitut: VR Bank in Holstein eG
Stadt Barmstedt
Empfänger: Stadt Barmstedt
IBAN: DE02 2305 1030 0005 0501 66
BIC: NOLADE21SHO
Bankinstitut: Sparkasse Südholstein
Stichwörter
Abmeldung von Gewerbe, Gewerbe, Gewerbe abmelden, Gewerbe ummelden, Gewerbeabmeldung, Gewerbeamt, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbeanmeldung, Gewerbeauskunft, Gewerberegister, Gewerberegisterauskunft, Ordnungsamt, Ordnungsbehörde, Ordnungswidrigkeit
erforderliche Unterlagen
- beschreiben Sie den Tathergang
- benennen Sie Zeit und Ort
- benennen Sie mögliche Zeugen
- legen Sie ggf. Fotos zum Tathergang und möglichen Verletzungen bei (Menschen dürfen nicht fotografiert werden)
- reichen Sie ein ärztliches Gutachten ein, wenn eine Person verletzt wurde
- reichen Sie eine tierärztliche Bescheinigung über Verletzung eines gebissenen Tieres/Hundes ein
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Attacke, Hundehaltung, gebissen, gefährlicher Hund, Beißvorfall, Hundeangriff