Wahlschein Ausstellung

    Briefwahl beantragen

    Sie sind wahlberechtigt und möchten in einem anderen Wahlraum wählen oder per Briefwahl an der Wahl teilnehmen? Dann müssen Sie einen Wahlschein beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Diese enthalten den Wahlschein.

    Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen.

    Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.

    Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Pinneberg - Fachdienst Allgemeine Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckstraße 8

    25421 Pinneberg

    Parkplatz: Parkhaus 8 - Friedrich-Ebert-Str. 37
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Parkhaus 45 - Friedrich-Ebert-Str. 3
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Parkhaus P3 - Friedrich-Ebert-Str. 31
    Gebühren: ja

    Bushaltestelle Bismarckstraße

    Bus: Linie 6663

    Bus: Linie 594

    Bus: Linie 285

    Bus: Linie 185


    Bushaltestelle Friedrich-Ebert-Straße

    Bus: Linie 185

    Bus: Linie 6663

    Bus: Linie 285

    Bus: Linie 594

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Zu den Öffnungszeiten gelangen Sie hier . Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04101 211-1130

    Telefon Festnetz: 04101 211-1131

    Telefon Festnetz: 04101 211-1132

    Telefon Festnetz: 04101 211-1133

    Telefon Festnetz: 04101 211-1134

    Telefon Festnetz: 04101 211-1135

    Telefon Festnetz: 04101 211-1136

    Telefon Festnetz: 04101 211-1139

    E-Mail: pf-allgverw@stadtverwaltung.pinneberg.de

    Version

    Technisch erstellt am 30.11.2011 (von: Stadt Pinnberg Webservice)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Interwies, Inga)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Sachgebiet Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckstraße 8

    25421 Pinneberg

    Parkplatz: Parkhaus 8 - Friedrich-Ebert-Str. 37
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Parkhaus 45 - Friedrich-Ebert-Str. 3
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Parkhaus P3 - Friedrich-Ebert-Str. 31
    Gebühren: ja

    Bushaltestelle Bismarckstraße

    Bus: Linie 6663

    Bus: Linie 594

    Bus: Linie 285

    Bus: Linie 185


    Bushaltestelle Friedrich-Ebert-Straße

    Bus: Linie 185

    Bus: Linie 6663

    Bus: Linie 285

    Bus: Linie 594

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Zu den Öffnungszeiten gelangen Sie hier . Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04101 211-1138

    Telefon Festnetz: 04101 211-1150

    Telefon Festnetz: 04101 211-1131

    E-Mail: pf-wahl@stadtverwaltung.pinneberg.de

    Version

    Technisch erstellt am 04.01.2024 (von: Block, Melanie)

    Technisch geändert am 13.11.2024 (von: Interwies, Inga)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Angabe persönlicher Daten (Name, Geburtsdatum, Anschrift)
    • Schriftliche Vollmacht, wenn eine dritte Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen soll

    Formulare

    Formulare vorhanden: 
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: 
    Persönliches Erscheinen nötig:

    Online-Dienste vorhanden: teilweise

    Voraussetzungen

    • Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen.    
    • Bei Antragstellung für eine andere Person: Sie müssen eine schriftliche Vollmacht vorlegen. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, finden Sie in der Ablehnung Ihres Antrags auf Erteilung eines Wahlscheines

    Verfahrensablauf

    Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:

    • Sie sprechen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor und holen den Wahlschein dort ab,
    • Sie stellen einen schriftlichen Antrag – verwenden Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung,
    • Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg, sofern Ihre Stadt oder Gemeinde ein solches Verfahren anbietet (Online-Antrag, E-Mail),
    • Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen für Sie abzuholen.

    Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

    Fristen

    Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag. Falls Sie diese nicht rechtzeitig erhalten haben, wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung. 

    Sie müssen den Wahlschein in der Regel  bis spätestens zwei Tage vor dem Wahltag, 18.00 Uhr, beantragt haben. 

    Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein.

    Falls Sie einen Wahlschein beantragt, aber nie erhalten haben, können Sie bis zum Tag vor dem Wahltag, 12:00 Uhr, einen neuen Wahlschein erhalten. Wenden Sie sich hierfür an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 8 Wochen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer muss 

    • mindestens 16 Jahre alt sein und 
    • durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Inneren und für Heimat am 11.10.2022

    Version

    Technisch erstellt am 29.03.2021 (von: Schuster, Martin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Wahl per Post, Briefwahl, Wahlschein Erteilung, Wahl per Brief, Wahlschein zuschicken lassen, Wahlschein ausstellen lassen, Wahlschein beantragen, Wahlscheinantrag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)