Wahlschein Ausstellung

    Briefwahl beantragen

    Sie sind wahlberechtigt und möchten in einem anderen Wahlraum wählen oder per Briefwahl an der Wahl teilnehmen? Dann müssen Sie einen Wahlschein beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Diese enthalten den Wahlschein.

    Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen.

    Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.

    Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.

    Hinweise für Lübeck: Briefwahl

    Informationen und häufig gestellte Fragen zur Wahl finden Sie unter: luebeck.de/wahlen

    Informationen und häufig gestellte Fragen zur Wahl finden Sie unter: luebeck.de/wahlen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Zentrale Verwaltungsdienste, Statistik und Wahlen; Team Statistik und Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Fackenburger Allee 29

    23554 Lübeck

    Parkplatz: Seitenstreifen im Öffentlichen Verkehrsraum
    Gebühren: nein

    Bushaltestelle Adlerstraße

    Bus: Linie 3, 7, 9, 12, 21, 5912, 7650

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di.  08:00 - 14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: wahlen@luebeck.de

    E-Mail: statistik@luebeck.de

    De-Mail: info@luebeck.sh-kommunen.de-mail.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Ansprechpartner für:

    • wenn es um Fragen rund um die Statistik in der Hansestadt Lübeck geht,
    • wenn Sie Hilfestellung im Umgang mit unseren Internetangeboten brauchen,
    • wenn Sie Beratung zur Verfügbarkeit von kommunalen Statistiken benötigen,
    • wenn es um Fragen rund um die kleinräumige Gliederung in der Hansestadt Lübeck geht,
    • wenn Sie an Veröffentlichungen und Projekten interessiert sind.

    Stichwörter

    Europawahl, Gemeindewahl, gewählt, Kommunalwahl, Politik, Straßenverzeichnis, Wahl, Wahlamt, Wahlausschuss, Wahlen, Wahlergebnis, Wahlergebnisse, Wahlfrauen, Wahlhelfer, Wahlhelferinnen, Wahlmänner

    Version

    Technisch erstellt am 12.01.2018 (von: Look, Anke)

    Technisch geändert am 15.10.2024 (von: Wigger, Franca)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Angabe persönlicher Daten (Name, Geburtsdatum, Anschrift)
    • Schriftliche Vollmacht, wenn eine dritte Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen soll

    Formulare

    Formulare vorhanden: 
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: 
    Persönliches Erscheinen nötig:

    Online-Dienste vorhanden: teilweise

    Voraussetzungen

    • Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen.    
    • Bei Antragstellung für eine andere Person: Sie müssen eine schriftliche Vollmacht vorlegen. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, finden Sie in der Ablehnung Ihres Antrags auf Erteilung eines Wahlscheines

    Verfahrensablauf

    Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:

    • Sie sprechen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor und holen den Wahlschein dort ab,
    • Sie stellen einen schriftlichen Antrag – verwenden Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung,
    • Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg, sofern Ihre Stadt oder Gemeinde ein solches Verfahren anbietet (Online-Antrag, E-Mail),
    • Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen für Sie abzuholen.

    Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

    Hinweise für Lübeck: Briefwahl

    Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, brauchen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie mit dem der Wahlbenachrichtigung beigefügten Wahlscheinantrag, in einen frankierten Briefumschlag an die Hansestadt Lübeck, Rathaus "Wahl-Zentrale", 23539 Lübeck senden und anfordern.

    Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, brauchen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie mit dem der Wahlbenachrichtigung beigefügten Wahlscheinantrag, in einen frankierten Briefumschlag an die Hansestadt Lübeck, Rathaus "Wahl-Zentrale", 23539 Lübeck senden und anfordern.

    Fristen

    Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag. Falls Sie diese nicht rechtzeitig erhalten haben, wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung. 

    Sie müssen den Wahlschein in der Regel  bis spätestens zwei Tage vor dem Wahltag, 18.00 Uhr, beantragt haben. 

    Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein.

    Falls Sie einen Wahlschein beantragt, aber nie erhalten haben, können Sie bis zum Tag vor dem Wahltag, 12:00 Uhr, einen neuen Wahlschein erhalten. Wenden Sie sich hierfür an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 8 Wochen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer muss 

    • mindestens 16 Jahre alt sein und 
    • durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Inneren und für Heimat am 11.10.2022

    Version

    Technisch erstellt am 29.03.2021 (von: Schuster, Martin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Wahl per Post, Briefwahl, Wahlschein Erteilung, Wahl per Brief, Wahlschein zuschicken lassen, Wahlschein ausstellen lassen, Wahlschein beantragen, Wahlscheinantrag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)