Briefwahl beantragen
Sie sind wahlberechtigt und möchten in einem anderen Wahlraum wählen oder per Briefwahl an der Wahl teilnehmen? Dann müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Diese enthalten den Wahlschein.
Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen.
Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.
Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.
Online-Dienste
- Albsfelde
- Altenholz
- Ammersbek
- Appen
- Bad Schwartau
- Bäk
- Bargteheide
- Barsbüttel
- Brunsmark
- Buchholz
- Dahme
- Einhaus
- Elmshorn
- Eutin
- Flensburg
- Fredeburg
- Geesthacht
- Gemeindeverband Achterwehr (Kreis Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Holstein)
- Gemeindeverband Amt Mittelangeln (Kreis Schleswig-Flensburg, Schleswig-Holstein)
- Gemeindeverband Bokhorst-Wankendorf (Kreis Plön, Schleswig-Holstein)
- Gemeindeverband Bornhöved (Kreis Segeberg, Schleswig-Holstein)
- Gemeindeverband Büchen (Kreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein)
- Gemeindeverband Eggebek (Kreis Schleswig-Flensburg, Schleswig-Holstein)
- Gemeindeverband Eiderstedt (Kreis Nordfriesland, Schleswig-Holstein)
- Gemeindeverband Elmshorn-Land (Kreis Pinneberg, Schleswig-Holstein)
- Gemeindeverband Haddeby (Kreis Schleswig-Flensburg, Schleswig-Holstein)
- Gemeindeverband Horst-Herzhorn (Kreis Steinburg, Schleswig-Holstein)
- Gemeindeverband Hürup (Kreis Schleswig-Flensburg, Schleswig-Holstein)
- Gemeindeverband Itzehoe-Land (Kreis Steinburg, Schleswig-Holstein)
- Gemeindeverband Itzstedt (Kreis Segeberg, Schleswig-Holstein)
- Gemeindeverband Krempermarsch (Kreis Steinburg, Schleswig-Holstein)
- Gemeindeverband Kropp-Stapelholm (Kreis Schleswig-Flensburg, Schleswig-Holstein)
- Gemeindeverband Langballig (Kreis Schleswig-Flensburg, Schleswig-Holstein)
- Gemeindeverband Lauenburgische Seen (Kreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein)
- Gemeindeverband Lensahn (Kreis Ostholstein, Schleswig-Holstein)
- Gemeindeverband Mittleres Nordfriesland (Kreis Nordfriesland, Schleswig-Holstein)
- Gemeindeverband Oeversee (Kreis Schleswig-Flensburg, Schleswig-Holstein)
- Gemeindeverband Rantzau (Kreis Pinneberg, Schleswig-Holstein)
- Gemeindeverband Schafflund (Kreis Schleswig-Flensburg, Schleswig-Holstein)
- Gemeindeverband Schrevenborn (Kreis Plön, Schleswig-Holstein)
- Gemeindeverband Schwarzenbek-Land (Kreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein)
- Gemeindeverband Siek (Kreis Stormarn, Schleswig-Holstein)
- Gemeindeverband Viöl (Kreis Nordfriesland, Schleswig-Holstein)
- Giesensdorf
- Glinde
- Grömitz
- Groß Disnack
- Groß Grönau
- Groß Nordende
- Groß Sarau
- Grube
- Harmsdorf
- Haselau
- Haseldorf
- Heidgraben
- Heiligenhafen
- Heist
- Hetlingen
- Hollenbek
- Holm
- Horst
- Husum
- Kellenhusen (Ostsee)
- Kiel
- Kittlitz
- Klein Zecher
- Kulpin
- Mechow
- Moorrege
- Mustin
- Neuendeich
- Pogeez
- Reußenköge
- Römnitz
- Salem
- Scharbeutz
- Schleswig
- Schmilau
- Seedorf
- Sterley
- Tönning
- Wedel
- Ziethen
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Ansprechpartner
Für Schleswig-Holstein wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Angabe persönlicher Daten (Name, Geburtsdatum, Anschrift)
- Schriftliche Vollmacht, wenn eine dritte Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen soll
Formulare
Formulare vorhanden:
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich:
Persönliches Erscheinen nötig:
Online-Dienste vorhanden: teilweise
Voraussetzungen
- Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen.
- Bei Antragstellung für eine andere Person: Sie müssen eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 17 Absatz 2 Bundeswahlgesetz (BWahlG)
- § 25 Bundeswahlverordnung (BWO)
- § 27 Bundeswahlverordnung (BWO)
- § 28 Bundeswahlordnung (BWO)
- § 29 Bundeswahlordnung (BWO)
- § 31 Bundeswahlordnung (BWO)
- § 36 Bundeswahlgesetz (BWahlG)
- § 33 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG)
- § 51 Gemeinde- und Kreiswahlordnung - GKWO
- § 50 Landeswahlordnung (LWO)
- § 22 Landeswahlgesetz (LWahlG)
Rechtsbehelf
- Einspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, finden Sie in der Ablehnung Ihres Antrags auf Erteilung eines Wahlscheines
Verfahrensablauf
Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:
- Sie sprechen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor und holen den Wahlschein dort ab,
- Sie stellen einen schriftlichen Antrag - verwenden Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung,
- Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg, sofern Ihre Stadt oder Gemeinde ein solches Verfahren anbietet (Online-Antrag, E-Mail),
- Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen für Sie abzuholen.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Fristen
Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag. Falls Sie diese nicht rechtzeitig erhalten haben, wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Sie müssen den Wahlschein in der Regel bis spätestens zwei Tage vor dem Wahltag, 18.00 Uhr, beantragt haben.
Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein.
Falls Sie einen Wahlschein beantragt, aber nie erhalten haben, können Sie bis zum Tag vor dem Wahltag, 12:00 Uhr, einen neuen Wahlschein erhalten. Wenden Sie sich hierfür an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Bearbeitungsdauer
1 bis 8 Wochen
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer muss
- mindestens 16 Jahre alt sein und
- durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Inneren und für Heimat am 11.10.2022
Stichwörter
Wahl per Post, Wahlschein zuschicken lassen, Wahlschein ausstellen lassen, Wahlschein Erteilung, Wahlschein beantragen, Briefwahl, Wahlscheinantrag, Wahl per Brief