Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion aktivieren
Sie wollen den Online-Ausweis Ihres Personalausweises nachträglich aktivieren lassen? Dies können Sie online oder bei Ihrer Personalausweisbehörde vornehmen.
Beschreibung
Der Online-Ausweis ermöglicht es Ihnen, digital angebotene Verwaltungsleistungen und geschäftliche Dienstleistungen online zu erledigen. Das Online-Ausweisen ist durch einen Chip in Ihrer Ausweiskarte möglich, sofern der Online-Ausweis aktiviert ist. Bei Bürgerinnen und Bürgern, die bei der Beantragung 16 Jahre oder älter waren, ist dieser Chip seit 2017 standardmäßig aktiviert.
Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen und Sie 16 Jahre und älter sind, können Sie den Online-Ausweis selbst aktivieren. Die dafür erforderliche PIN und alle Informationen dazu erhalten Sie per Post in Ihrem sogenannten "PIN-Brief". Später können Sie die PIN durch eine selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzen. Dies können Sie beim Abholen des Ausweises erledigen sowie später im Bürgeramt oder in Apps für den Online-Ausweis, wie zum Beispiel der AusweisApp2.
Wenn die Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert ist, können Sie diese in Ihrem zuständigen Bürgeramt aktivieren lassen.
Mit Ihrem Online-Ausweis können Sie zum Beispiel:
- BAföG online beantragen,
- Ihre SIM-Karte online aktivieren,
- Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung rund um Ihr Versicherungskonto nutzen und
- die Identifizierung mit PostIdent über die PostIdent-App vornehmen.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Hinweise für Kiel: Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion aktivieren
Sie können die Online-Funktion während der Öffnungszeiten im Rathaus ohne Termin freischalten lassen.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt Rathaus, Einwohner*innen-Angelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Fleethörn 9
24103 Kiel
Standort Rathaus. Gebühren können am Kassenautomaten bar oder per EC-Karte bezahlt werden. Selbstbedienungsterminal für Fotos, Fingerabdrücke und Unterschriften nur im Rathaus vorhanden Den Zugang zum Aufzug erreichen Sie vom Rathausplatz aus.
Parkplätze
- Parkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
Anzahl: 100 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
Anzahl: 6 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: alle Hauptlinien
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 16:00 Uhr Dienstag 07:30 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise zu Terminvereinbarungen und Spontansprechstunden
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 901-904(Informationen zur Terminvergabe und Stornierung von Terminen)
Fax: +49 431 901-62716
Telefon Festnetz: +49 431 901-900(Sachauskünfte)
E-Mail: ema@kiel.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- AusweisApp2 und NFC-fähiges Smartphone oder Kartenlesegerät
- selbstgewählte, sechsstellige PIN
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen deutschen Personalausweis.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Beantragung Ihres neuen Ausweisdokuments mindestens 16 Jahre alt waren, ist Ihr Online-Ausweis in der Regel bereits aktiviert. Einsatzbereit wird er durch das Setzen der selbstgewählten, sechsstelligen PIN. Hierzu gehen Sie wie folgt vor:
- Nach Beantragung eines neuen Personalausweises erhalten Sie den sogenannten "PIN-Brief" per Post.
- Folgen Sie den Anweisungen im Brief zum Setzen Ihrer selbstgewählten, sechsstelligen PIN für den Online-Ausweis. Das Setzen der PIN ist in Ihrem Bürgeramt direkt bei der Abholung des Ausweises sowie jederzeit über Apps für den Online-Ausweis, wie zum Beispiel der AusweisApp2, möglich.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Wenn die PIN vorliegt, dauert die Bearbeitung höchstens 5 Minuten.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
- Informationen über den Personalausweis und den Online-Ausweis auf einer Internetseite des Ministeriums des Innern, für Bau und Heimat
- Häufige Fragen zum Online-Ausweis auf einer Internetseite des Ministeriums des Innern, für Bau und Heimat
- Online-Broschüre "Ihr Personalausweis - digital, einfach und sicher" des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 27.09.2023
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