Fachärztin/Facharzt Anerkennung ausländische Berufsqualifikation Beantragung
Sie haben im Ausland einen Facharztabschluss erworben und wollen in Schleswig-Holstein als Fachärztin oder Facharzt arbeiten? Dann müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung der Facharztbezeichnung stellen.
Beschreibung
Wenn Sie in Schleswig Holstein als Fachärztin oder Facharzt tätig sein wollen, müssen Sie Ihren im Ausland erworbenen Facharztabschluss anerkennen lassen.
zuständige Stelle
Ärztekammer Schleswig-Holstein
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Ärztekammer Schleswig-Holstein.
erforderliche Unterlagen
Dem Antrag auf Anerkennung sind alle während der Weiterbildung ausgestellten Zeugnisse und Nachweise beizufügen. Dies beinhaltet:
- Ihre Approbationsurkunde oder Berufserlaubnis nach der BÄO zuzüglich eines Nachweises über den gleichwertigen Ausbildungsstand,
- ein Identitätsnachweis,
- eine tabellarische Aufstellung über die absolvierte Weiterbildung und die Berufspraxis,
- Weiterbildungsnachweise und Bescheinigungen über die Berufspraxis,
- eine schriftliche Erklärung, ob die Anerkennung der Weiterbildungsnachweise bereits bei einer anderen Ärztekammer beantragt wurde oder wird.
- eventuell Konformitätsbescheinigungen oder Tätigkeitsnachweise über die letzten fünf Jahre,
- eventuell zusätzliche Nachweise zur Prüfung der Gleichwertigkeit,
Die erforderlichen Nachweise sind als beglaubigte Kopien, ggf. übersetzt in die deutsche Sprache, vorzulegen. Es können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Formulare
Das Antragsformular können Sie unter nachfolgendem Link downloaden:
Voraussetzungen
Die Anerkennung Ihrer Weiterbildungsqualifikation ist nur dann möglich, wenn Sie bereits eine in Deutschland gültige Approbation als Ärztin oder Arzt oder Berufserlaubnis zuzüglich eines Nachweises über den gleichwertigen Ausbildungsstand nach der Bundesärzteordnung (BÄO) haben.
Hierzu müssen Sie persönlich und gesundheitlich geeignet sein.
Sie müssen Ihre Deutschkenntnisse bei der Erteilung der Berufserlaubnis/Approbation nachweisen. Für die Anerkennung der Weiterbildungsqualifikation werden Ihre Deutschkenntnisse nicht erneut überprüft.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Das Ergebnis des Anerkennungsverfahrens wird Ihnen in einem rechtsmittelfähigen Bescheid mitgeteilt. Gegen ablehnende Entscheidungen können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch erheben.
Verfahrensablauf
Die Anerkennung ist bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein schriftlich zu beantragen. Sie entscheidet über den Antrag und prüft, ob Sie alle für die Anerkennung vorgeschriebenen besonderen oder zusätzlichen Kenntnisse und Fähigkeiten im Hinblick auf Inhalte und Zeiten erworben haben. Die Gleichwertigkeit Ihres Facharztabschlusses ist gegeben, wenn sich der Weiterbildungsinhalt nicht wesentlich von dem durch die Ärztekammer in der Weiterbildungsordnung bestimmten Inhalt unterscheidet.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
Spätestens drei (Nachweise aus EU-Staaten) bzw. vier (Drittstaaten) Monate nach Eingang der vollständigen Unterlagen erhalten Sie die Entscheidung über Ihre Anerkennung.
Kosten
Für die Anerkennung der Weiterbildungsbezeichnung wird eine Gebühr erhoben, die in Abhängigkeit vom notwendigen Überprüfungsverfahren variieren kann.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auf dem Portal "Anerkennung in Deutschland". Dieses Internetportal gibt schnell und einfach Antworten auf Fragen rund um die Anerkennung, zum Portal "Anerkennung in Deutschland".
Telefonische Beratung zur Anerkennung auf Deutsch und Englisch finden Sie unter der Hotline "Arbeiten und Leben in Deutschland".
Die Service-Stellen des Netzwerks "Integration durch Qualifizierung" (IQ-Netzwerk) beraten und begleiten Sie gern vor, im und nach dem Anerkennungsverfahren.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch WiMi am 05.10.2020
Stichwörter
Facharzt/Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Facharzt/Fachärztin für Anatomie, Facharzt/Fachärztin für Arbeitsmedizin, Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Gastroenterologie, Facharzt/Fachärztin für Öffentliches Gesundheitswesen, Facharzt/Fachärztin für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie, Facharzt/Fachärztin für Nuklearmedizin, Facharzt/Fachärztin für Radiologie, Facharzt/Fachärztin für Humangenetik, Facharzt/Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin, Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Pneumologie, Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie, Facharzt/Fachärztin für Physikalische und Rehabilitative Medizin, Facharzt/Fachärztin für Hygiene und Umweltmedizin, Facharzt/Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie, Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Angiologie, Facharzt/Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Facharzt/Fachärztin für Neurochirurgie, Facharzt/Fachärztin für Gefäßchirurgie, Facharzt/Fachärztin für Neuropathologie, Facharzt/Fachärztin für Phoniatrie und Pädaudiologie, Facharzt/Fachärztin für Klinische Pharmakologie, Facharzt/Fachärztin für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Kardiologie, Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin, Facharzt/Fachärztin für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie, Facharzt/Fachärztin für Kinder- und Jugendchirurgie, Facharzt/Fachärztin für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Facharzt/Fachärztin für Thoraxchirurgie, Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie, Facharzt/Fachärztin für Viszeralchirurgie, Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Nephrologie, Facharzt/Fachärztin für Augenheilkunde, Facharzt/Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Facharzt/Fachärztin für Pathologie, Facharzt/Fachärztin für Laboratoriumsmedizin, Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Rheumatologie, Facharzt/Fachärztin für Strahlentherapie, Facharzt/Fachärztin für Physiologie, Facharzt/Fachärztin für Allgemeinmedizin, Facharzt/Fachärztin für Biochemie, Facharzt/Fachärztin für Urologie, Facharzt/Fachärztin für Herzchirurgie, Facharzt/Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt/Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Facharzt/Fachärztin für Neurologie, Facharzt/Fachärztin für Transfusionsmedizin, Facharzt/Fachärztin für Allgemeinchirurgie, Facharzt/Fachärztin für Rechtsmedizin, Facharzt/Fachärztin für Pharmakologie und Toxikologie, Facharzt/Fachärztin für Anästhesiologie