• Barsbüttel (Landkreis Stormarn, Schleswig-Holstein)
Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung Fachzahnärztin oder Fachzahnarzt bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz Erteilung

Anerkennung als Fachzahnärztin oder Fachzahnarzt mit Berufsabschluss aus der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirt-schaftsraum (EWR) oder der Schweiz beantragen

Sie haben im Ausland einen Abschluss zum Fachzahnarzt erworben und wollen in Schleswig-Holstein als Fachzahnarzt arbeiten? Dann müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung der Fachzahnarztbezeichnung stellen.

Beschreibung

Wenn Sie in Schleswig-Holstein als Fachzahnärztin oder Fachzahnarzt tätig sein wollen, müssen Sie Ihren im Ausland erworbenen Fachzahnarztabschluss anerkennen lassen.

zuständige Stelle

Zahnärztekammer Schleswig-Holstein

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein.

Ansprechpartner

Zahnärztekammer Schleswig-Holstein

Adresse

Hausanschrift

Westring 496

24114 Kiel

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 431 26 09 26-0

Fax: +49 431 26 09 26-15

E-Mail: central@zaek-sh.de

Version

Technisch erstellt am 22.12.2009

Technisch geändert am 10.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Dem Antrag auf Anerkennung sind alle während der Weiterbildung ausgestellten Zeugnisse und Nachweise beizufügen. Dies beinhaltet:

  • Ihre Approbationsurkunde oder die fachlich uneingeschränkte Erlaubnis nach dem Zahnheilkundegesetz;
  • eventuell bei einer im Ausland abgeschlossenen zahnärztlichen Ausbildung der Nachweis, dass die Gleichwertigkeit der zahnärztlichen Ausbildung anerkannt wurde,
  • ein Identitätsnachweis,
  • eine tabellarische Auflistung über Ihre absolvierte Qualifikation und Ihre Berufspraxis
  • die Zeugnisse oder Bescheinigungen über die Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildung
  • eventuell Konformitätsbescheinigungen
  • eventuell zusätzliche Nachweise zur Prüfung der Gleichwertigkeit
  • schriftliche Erklärung, ob und bei welcher Stelle Sie bereits einen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt haben

Die erforderlichen Nachweise sind als beglaubigte Kopien, ggf. übersetzt in die deutsche Sprache, vorzulegen; das Datum der Beglaubigung der Kopien darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter sein als acht Wochen.

Voraussetzungen

Die Anerkennung Ihrer Weiterbildungsqualifikation ist nur dann möglich, wenn Sie bereits eine in Deutschland gültige Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt oder eine fachlich uneingeschränkte Berufserlaubnis nach dem Zahnheilkundegesetz haben. Hierzu müssen Sie persönlich und gesundheitlich geeignet sein.

Sie müssen Ihre Deutschkenntnisse bei der Erteilung der Berufserlaubnis/Approbation nachweisen. Für die Anerkennung der Weiterbildungsqualifikation werden Ihre Deutschkenntnisse nicht erneut überprüft.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Das Ergebnis des Anerkennungsverfahrens wird Ihnen in einem rechtsmittelfähigen Bescheid mitgeteilt. Gegen ablehnende Entscheidungen können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch erheben.

Verfahrensablauf

Die Anerkennung ist bei der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein schriftlich zu beantragen. Sie entscheidet über den Antrag und prüft, ob Sie alle für die Anerkennung vorgeschriebenen besonderen oder zusätzlichen Kenntnisse und Fähigkeiten im Hinblick auf Inhalte und Zeiten erworben haben. Die Gleichwertigkeit Ihres Fachzahnarztabschlusses ist gegeben, wenn sich der Weiterbildungsinhalt nicht wesentlich von dem durch die Zahnärztekammer in der Weiterbildungsordnung bestimmten Inhalt unterscheidet.

Fristen

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Bearbeitungsdauer

Spätestens drei (Nachweise aus EU-Staaten) bzw. vier (Nachweise aus Drittstaaten) Monate nach Eingang der vollständigen Unterlagen erhalten Sie die Entscheidung über Ihre Anerkennung.

Kosten

Für die Anerkennung der Weiterbildungsbezeichnung wird eine Gebühr erhoben, die in Abhängigkeit vom notwendigen Überprüfungsverfahren variieren kann.

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen finden Sie auf dem Portal "Anerkennung in Deutschland". Dieses Internetportal gibt schnell und einfach Antworten auf Fragen rund um die Anerkennung zum Facharzt/zur Fachärztin.

Telefonische Beratung zur Anerkennung auf Deutsch und Englisch finden Sie unter der Hotline "Arbeiten und Leben in Deutschland".

Die Service-Stellen des Netzwerks "Integration durch Qualifizierung" (IQ-Netzwerk) beraten und begleiten Sie gern vor, im und nach dem Anerkennungsverfahren.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch WiMi am 05.10.2020

Version

Technisch erstellt am 19.11.2020

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Fachzahnarzt/Fachzahnärztin für Oralchirurgie, Fachzahnarzt/Fachzahnärztin für öffentliches Gesundheitswesen, Fachzahnarzt/Fachzahnärztin für Kieferorthopädie

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020