Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Feststellung

    Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation als Steuerfachangestellte oder Steuerfachangestellter beantragen

    Sie möchten als Steuerberaterin/ Steuerberater Schleswig-Holstein tätig sein? Dann wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Beschreibung

    Eine Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf Steuerberaterin/Steuerberater ist nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) nicht möglich, da die Zulassung in Deutschland als Steuerberaterin/Steuerberater das Bestehen der Steuerberaterprüfung erfordert.

    zuständige Stelle

    Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein.

    Ansprechpartner

    Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 41 64

    24040 Kiel

    Hausanschrift

    Hopfenstraße 2d

    24114 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 – 13.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 5 70 49-0

    Fax: +49 431 5 70 49-10

    E-Mail: info@stbk-sh.de

    Version

    Technisch erstellt am 22.12.2009 (von: Werner Kruse)

    Technisch geändert am 12.10.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Formulare

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch WiMi am 05.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2020 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Steuerberaterin, Ausländische Berufsqualifikation anerkennen, Steuerberater

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)