Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation als Steuerfachangestellte oder Steuerfachangestellter beantragen
Sie möchten als Steuerberaterin/ Steuerberater Schleswig-Holstein tätig sein? Dann wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Beschreibung
Eine Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf Steuerberaterin/Steuerberater ist nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) nicht möglich, da die Zulassung in Deutschland als Steuerberaterin/Steuerberater das Bestehen der Steuerberaterprüfung erfordert.
zuständige Stelle
Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein.
Ansprechpartner
Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
Adresse
Postanschrift
Postfach 41 64
24040 Kiel
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 – 13.30 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch WiMi am 05.10.2020
Stichwörter
Steuerberater, Ausländische Berufsqualifikation anerkennen, Steuerberaterin