Einwohnerfragestunde Durchführung

    Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde

    Beschreibung

    Einwohnerinnen und Einwohner einer Gemeinde oder Stadt haben das Recht, in den öffentlichen Sitzungen der Gemeinde- oder Stadtvertretung im Rahmen der Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde zu Beratungsgegenständen oder anderen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft Fragen zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Gleiches gilt für die öffentlichen Sitzungen der Kreistage und Amtsausschüsse für Angelegenheiten des Kreises bzw. des Amtes.

    Die Ausschüsse der oben genannten Gremien können ebenfalls Einwohner*innenfragestunden durchführen.

    Die Durchführung der Fragestunde regeln die Gremien jeweils in ihren Geschäftsordnungen. In der Regel können Fragen auch vor der Sitzung schriftlich eingereicht werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    • In den ehrenamtlich verwalteten Gemeinden und Städten an die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister
    • in den hauptamtlich verwalteten Gemeinden und Städten an die Bürgervorsteherin oder den Bürgervorsteher bzw. die Stadtpräsidentin oder den Stadtpräsidenten
    • in den Kreisen an die Kreispräsidentin oder den Kreispräsidenten
    • in den Ämtern an die Amtsvorsteherin oder den Amtsvorsteher

    Ansprechpartner

    Amt Bad Oldesloe-Land - Verwaltungsleitung

    Adresse

    Hausanschrift

    Louise-Zietz-Str. 4

    23843 Bad Oldesloe

    Parkplatz: Der Besucherparkplatz befindet sich vor dem Amtsgebäude
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Version

    Technisch erstellt am 10.11.2010 (von: Daniela Hilgendorf)

    Technisch geändert am 10.07.2024 (von: Bader, Marina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Auf Verlangen muss die Einwohnerschaft zum Beispiel durch Vorlage des Personalausweises oder eines Reisepasses und einer Meldebescheinigung nachgewiesen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 04.11.2020 (von: Schmeets, Angelika)

    Technisch geändert am 27.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)