Einwohnerfragestunde Durchführung

    Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde

    Beschreibung

    Einwohnerinnen und Einwohner einer Gemeinde oder Stadt haben das Recht, in den öffentlichen Sitzungen der Gemeinde- oder Stadtvertretung im Rahmen der Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde zu Beratungsgegenständen oder anderen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft Fragen zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Gleiches gilt für die öffentlichen Sitzungen der Kreistage und Amtsausschüsse für Angelegenheiten des Kreises bzw. des Amtes.

    Die Ausschüsse der oben genannten Gremien können ebenfalls Einwohner*innenfragestunden durchführen.

    Die Durchführung der Fragestunde regeln die Gremien jeweils in ihren Geschäftsordnungen. In der Regel können Fragen auch vor der Sitzung schriftlich eingereicht werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    • In den ehrenamtlich verwalteten Gemeinden und Städten an die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister
    • in den hauptamtlich verwalteten Gemeinden und Städten an die Bürgervorsteherin oder den Bürgervorsteher bzw. die Stadtpräsidentin oder den Stadtpräsidenten
    • in den Kreisen an die Kreispräsidentin oder den Kreispräsidenten
    • in den Ämtern an die Amtsvorsteherin oder den Amtsvorsteher

    Ansprechpartner

    Amt Schenefeld - Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Holstenstraße 42-48

    25560 Schenefeld (Steinburg)

    Parkplatz:
    Anzahl: 20
    Gebühren: nein

    Öffnungszeiten

    Mo. nur nach Terminvereinbarung Di. 07:00 Uhr – 13:00 Uhr Mi. nur nach Terminvereinbarung Do. 08:00 Uhr – 12:00 Uhr, 13:00 Uhr – 18:00 Uhr Fr. nur nach Terminvereinbarung

    Stichwörter

    Bürgeramt, Bürger- und Ordnungsamt, Bürgerbüro, Bürgerbüro, Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Bürgerservice, Einwohnermeldeamt

    Version

    Technisch erstellt am 03.05.2011 (von: Christine Rühmann)

    Technisch geändert am 04.12.2024 (von: Schölermann, Mathias)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Auf Verlangen muss die Einwohnerschaft zum Beispiel durch Vorlage des Personalausweises oder eines Reisepasses und einer Meldebescheinigung nachgewiesen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 04.11.2020 (von: Schmeets, Angelika)

    Technisch geändert am 27.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)