Einwohnerfragestunde Durchführung

    Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde

    Beschreibung

    Einwohnerinnen und Einwohner einer Gemeinde oder Stadt haben das Recht, in den öffentlichen Sitzungen der Gemeinde- oder Stadtvertretung im Rahmen der Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde zu Beratungsgegenständen oder anderen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft Fragen zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Gleiches gilt für die öffentlichen Sitzungen der Kreistage und Amtsausschüsse für Angelegenheiten des Kreises bzw. des Amtes.

    Die Ausschüsse der oben genannten Gremien können ebenfalls Einwohner*innenfragestunden durchführen.

    Die Durchführung der Fragestunde regeln die Gremien jeweils in ihren Geschäftsordnungen. In der Regel können Fragen auch vor der Sitzung schriftlich eingereicht werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    • In den ehrenamtlich verwalteten Gemeinden und Städten an die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister
    • in den hauptamtlich verwalteten Gemeinden und Städten an die Bürgervorsteherin oder den Bürgervorsteher bzw. die Stadtpräsidentin oder den Stadtpräsidenten
    • in den Kreisen an die Kreispräsidentin oder den Kreispräsidenten
    • in den Ämtern an die Amtsvorsteherin oder den Amtsvorsteher

    Ansprechpartner

    Gemeinde Kronshagen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 7

    24119 Kronshagen

    Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus für die Dauer des Behördengangs
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: hinter dem Rathaus für die Dauer von 2 Stunden
    Anzahl: 12
    Gebühren: nein


    Parkplatz: vor dem Rathaus für die Dauer von 30 Min.
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein

    "Rathaus Kronshagen" der Kieler Verkehrsgesellschaft

    Bus: Linien 6, 34, 71/72 und 100

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 5866-0

    Fax: +49 431 5866-200

    E-Mail: info@kronshagen.de

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Lastschrift, Überweisung, Bargeldzahlung, Bargeldlose Zahlung

    Bankverbindung

    Gemeinde Kronshagen

    Empfänger: Gemeinde Kronshagen

    IBAN: DE70 2105 0170 0000 6100 97

    BIC: NOLADE21KIE

    Bankinstitut: Fördesparkasse Kiel

    Stichwörter

    Bürgerbüro, Rathaus, Verwaltung

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009 (von: Cornelia Naujoks)

    Technisch geändert am 16.07.2024 (von: Jendryschik, Anja)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Auf Verlangen muss die Einwohnerschaft zum Beispiel durch Vorlage des Personalausweises oder eines Reisepasses und einer Meldebescheinigung nachgewiesen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 04.11.2020 (von: Schmeets, Angelika)

    Technisch geändert am 25.11.2024 (von: Bergmann, Katina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)