• Wahlstorf (Landkreis Plön, Schleswig-Holstein)
Deponie Stilllegung

Feststellung der endgültigen Deponie-Stilllegung beantragen

Wenn Sie in der Stilllegungsphase der Deponie oder des Deponieabschnitts alle erforderlichen Maßnahmen durchgeführt haben, müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen, dass die endgültige Stilllegung festgestellt wird.

Beschreibung

Nach Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Errichtung eines Oberflächenabdichtungssystems sowie der Rekultivierung beantragen Sie bei der zuständigen Behörde, dass die endgültige Stilllegung festgestellt wird. Diese Feststellung erfolgt im Wege einer Abnahme der einzelnen Deponieabschnitte sowie der dazugehörigen technischen Einrichtung.

Ansprechpartner

Landesamt für Umwelt

Adresse

Hausanschrift

Hamburger Chaussee 25

24220 Flintbek

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 9.00-15.00 Uhr Freitag von 9.00-12.00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 4347 704-0

Fax: +49 4347 704-116

E-Mail: poststelle.flintbek@lfu.landsh.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 14.03.2023

Technisch geändert am 08.04.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • mindestens bewertende Zusammenfassungen der Jahresberichte nach § 13 Absatz 5 DepV
  • Bestandspläne nach § 13 Absatz 6 DepV
  • Bescheinigungen der zum Zeitpunkt der Errichtung zuständigen Überwachungsbehörde oder gleichwertige Nachweise über die ordnungsgemäße Errichtung des Oberflächenabdichtungssystems

Formulare

  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Voraussetzungen

  • In der Stilllegungsphase haben Sie alle erforderlichen Maßnahmen durchgeführt
  • Sie haben dem Antrag die erforderlichen Unterlagen beigefügt

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Sie haben die beabsichtigte Stilllegung einer Deponie oder eines Deponieabschnitts bei der zuständigen Behörde bereits angezeigt sowie die erforderlichen Maßnahmen zur Errichtung eines Oberflächenabdichtungssystems durchgeführt. Auch die Rekultivierung ist abgeschlossen. Nun beantragen Sie bei der zuständigen Behörde, dass die endgültige Stilllegung festgestellt wird. Ihr Antrag wird geprüft und eine Abnahme der einzelnen Deponieabschnitte sowie der dazugehörigen technischen Einrichtung eingeleitet. Anschließend werden der Zeitpunkt der endgültigen Stilllegung und weitere Anforderungen in Bezug auf die Nachsorgephase festgestellt. Der Bescheid der Behörde wird Ihnen übersandt.

Fristen

keine

Kosten

Kostenrahmen: EUR 100 - 5000

Hinweise (Besonderheiten)

Hinweise für Schleswig-Holstein: Feststellung der endgültigen Deponie-Stilllegung beantragen

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein

Version

Technisch erstellt am 03.11.2020

Technisch geändert am 01.01.2025

Stichwörter

Deponieverordnung, Stilllegung, stilllegen, Deponieabschnitt, Kreislaufwirtschaftsgesetz, Deponieklasse, Abfall, Deponie

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020