Volksentscheid Durchführung

    Volksinitiativen

    Beschreibung

    Eine Volksinitiative ist die erste Stufe eines Volksabstimmungsverfahrens in Schleswig-Holstein. Bürgerinnen und Bürger des Landes Schleswig-Holstein haben das Recht, den Landtag im Rahmen seiner Entscheidungszuständigkeit mit bestimmten Gegenständen der politischen Willensbildung zu befassen. Grundsätzlich zulässig sind Anträge zu landespolitischen Themen oder ausgearbeitete und begründete Gesetzentwürfe, für die der Landtag zuständig ist.

    Die Vertrauenspersonen einer beabsichtigten Volksinitiative können sich durch das für Inneres zuständige Ministerium kostenfrei beraten lassen. So können vor Beginn einer Unterschriftensammlung Fragen zu den verfassungsrechtlichen und verfahrensrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen geklärt werden. Die Beratung ist rechtlich unverbindlich. Sie erfolgt stets unter dem Vorbehalt, dass über die Zulässigkeit einer Volksinitiative ausschließlich der Landtag entscheidet.

    Zuständigkeit

    Ministerium für Inneres, ländliche Räume,

    Integration und Gleichstellung

    des Landes Schleswig-Holstein

    Referat IV 31

    Düsternbrooker Weg 92

    24105 Kiel

    E-Mail
    Volksinitiativen@im.landsh.de

    erforderliche Unterlagen

    Entwurf der beabsichtigen Volksinitiative

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Vertrauenspersonen einer Volksinitiative müssen zur Teilnahme an einer Volksinitiative berechtigt sein. Das Recht steht allen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes zu, die zur Landtagswahl wahlberechtigt sind. § 5 des Landeswahlgesetzes gilt entsprechend. Darüber hinaus müssen die Vertrauenspersonen das 18. Lebensjahr vollendet haben.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 29.10.2020 (von: Schmeets, Angelika)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)