Teilhabeplan Aufstellung

    Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen

    Beschreibung

    Der Bundesgesetzgeber hatte sich auch im Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention zum Ziel gesetzt, die Lebenssituation für Menschen mit Behinderungen entscheidend zu verbessern. So sollten u.a. Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderung sowie Personenzentrierung und sozialräumliche Orientierung stärker in den Fokus genommen werden. Daher wurde das Bundesteilhabegesetz (BTHG) als umfassendes Gesetzespaket verabschiedet und wird seit Inkrafttreten in mehreren Reformstufen umgesetzt.

    Im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes auf Landesebene hat der Schleswig-Holsteinische Landtag am 22. März 2018 das „Erste Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes“, das sog. 1. Teilhabestärkungsgesetz (1. TSG), beschlossen.

    Das 1. TSG bestimmt u.a. die Kreise und kreisfreien Städte als sachlich zuständiger Träger der Eingliederungshilfe.

    Das Land nimmt als weiterer Träger der Eingliederungshilfe wesentliche Aufgaben der Koordinierung wahr. In dieser Rolle nimmt es z.B. an den Verhandlungen zu den Landesrahmenvereinbarungen nach SGB IX teil, ist Mitglied in der SGB IX-Schiedsstelle und erarbeitet im Einvernehmen mit den Kreisen und kreisfreien Städten Empfehlungen für das Leistungsrecht der Eingliederungshilfe und das Gesamtplanverfahren nach SGB IX.

    Zum 01.01.2020 tritt die dritte und zugleich umfangreichste Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes bundesweit in Kraft.

    Menschen, die aufgrund einer umwelt- und einstellungsbedingten Teilhabeeinschränkung (Behinderung) mit körperlichen, geistigen, seelischen oder Sinnesbeeinträchtigungen nur eingeschränkte Möglichkeiten zur sozialen Teilhabe haben, sollen aus dem bisherigen Fürsorgesystem herausgeführt werden. Leistungen sollen sich am tatsächlichen Bedarf des Menschen mit Behinderung orientieren.

    Zudem soll die Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger (z.B. Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherungsträger) untereinander verbessert werden, um so das Verfahren zu vereinfachen und „Leistungen wie aus einer Hand“ zu ermöglichen. Es soll künftig vermieden werden, dass Menschen, die zur Deckung eines teilhabebedingten Bedarfs z.B. auf Leistungen mehrerer Rehabilitationsträger angewiesen sind, zu mehreren Behörden geschickt werden, um dort einen entsprechenden Antrag zu stellen.

    Auch wurden die Regelungen zur Einkommens- und Vermögensheranziehung angepasst.

    Wenn Sie Fragen haben zu Leistungen nach dem Bundesteilhabesetz oder Voraussetzungen für die Gewährung einzelner Leistungen, wenden Sie sich bitte an die Sozialämter der Kreis- und Stadtverwaltungen.

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner sind wie bisher die bekannten Anlaufstellen bei den Kreisen und kreisfreien Städten als (Kosten-)Träger der Eingliederungshilfe. Ferner besteht die Möglichkeit, sich bei Bedarf an eine sog. "ergänzende unabhängige Teilhabeberatungsstelle (EUTB)"  zu wenden.Informationen zu Beratungsangeboten der EUTB in Ihrer Nähe erhalten Sie unter www.teilhabeberatung.de

    Ansprechpartner

    FD Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Gülzower Straße 1

    21493 Schwarzenbek

    Öffnungszeiten

    Montag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr  14.00 Uhr bis 15.30 Uhr Dienstag:  -geschlossen- Mittwoch 09.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr bis 17:30 Uhr Freitag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr Termine nach vorheriger Terminvereinbarung. Aufgrund personeller Engpässe ist das Bürgerbüro statt am Donnerstagnachmittag nur am Montagnachmittag von 14.00 bis 17.30 Uhr erreichbar. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04151 8422-14

    E-Mail: standesamt@amt-schwarzenbek-land.de

    Version

    Technisch erstellt am 26.09.2022 (von: Weniger, Marcus)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Weniger, Marcus)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    §19 SGB IX

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 19.12.2019 (von: Schmeets, Angelika)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)