Teilhabeplan Aufstellung

    Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen

    Für Menschen mit Behinderungen soll nach dem Bundesteilhabegesetz die Teilhabe und Selbstbestimmung in der Gesellschaft verbessert werden.

    Beschreibung

    Der Bundesgesetzgeber hatte sich auch im Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention zum Ziel gesetzt, die Lebenssituation für Menschen mit Behinderungen entscheidend zu verbessern. So sollten u.a. Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderung sowie Personenzentrierung und sozialräumliche Orientierung stärker in den Fokus genommen werden. Daher wurde das Bundesteilhabegesetz (BTHG) als umfassendes Gesetzespaket verabschiedet und wird seit Inkrafttreten in mehreren Reformstufen umgesetzt.

    Im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes auf Landesebene hat der Schleswig-Holsteinische Landtag am 22. März 2018 das „Erste Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes“, das sog. 1. Teilhabestärkungsgesetz (1. TSG), beschlossen.

    Das 1. TSG bestimmt u.a. die Kreise und kreisfreien Städte als sachlich zuständiger Träger der Eingliederungshilfe.

    Das Land nimmt als weiterer Träger der Eingliederungshilfe wesentliche Aufgaben der Koordinierung wahr. In dieser Rolle nimmt es z.B. an den Verhandlungen zu den Landesrahmenvereinbarungen nach SGB IX teil, ist Mitglied in der SGB IX-Schiedsstelle und erarbeitet im Einvernehmen mit den Kreisen und kreisfreien Städten Empfehlungen für das Leistungsrecht der Eingliederungshilfe und das Gesamtplanverfahren nach SGB IX.

    Zum 01.01.2020 tritt die dritte und zugleich umfangreichste Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes bundesweit in Kraft.

    Menschen, die aufgrund einer umwelt- und einstellungsbedingten Teilhabeeinschränkung (Behinderung) mit körperlichen, geistigen, seelischen oder Sinnesbeeinträchtigungen nur eingeschränkte Möglichkeiten zur sozialen Teilhabe haben, sollen aus dem bisherigen Fürsorgesystem herausgeführt werden. Leistungen sollen sich am tatsächlichen Bedarf des Menschen mit Behinderung orientieren.

    Zudem soll die Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger (z.B. Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherungsträger) untereinander verbessert werden, um so das Verfahren zu vereinfachen und „Leistungen wie aus einer Hand“ zu ermöglichen. Es soll künftig vermieden werden, dass Menschen, die zur Deckung eines teilhabebedingten Bedarfs z.B. auf Leistungen mehrerer Rehabilitationsträger angewiesen sind, zu mehreren Behörden geschickt werden, um dort einen entsprechenden Antrag zu stellen.

    Auch wurden die Regelungen zur Einkommens- und Vermögensheranziehung angepasst.

    Wenn Sie Fragen haben zu Leistungen nach dem Bundesteilhabesetz oder Voraussetzungen für die Gewährung einzelner Leistungen, wenden Sie sich bitte an die Sozialämter der Kreis- und Stadtverwaltungen.

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner sind wie bisher die bekannten Anlaufstellen bei den Kreisen und kreisfreien Städten als (Kosten-)Träger der Eingliederungshilfe. Ferner besteht die Möglichkeit, sich bei Bedarf an eine sog. "ergänzende unabhängige Teilhabeberatungsstelle (EUTB)"  zu wenden.Informationen zu Beratungsangeboten der EUTB in Ihrer Nähe erhalten Sie unter www.teilhabeberatung.de

    Ansprechpartner

    Fachdienst 250-Fachgebiet Beratung und Teilhabeplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Barlachstraße 2

    23909 Ratzeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04541 888-382

    E-Mail: bretthauer@kreis-rz.de

    Version

    Technisch erstellt am 07.05.2021

    Technisch geändert am 04.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Inklusionsbeauftragte

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 15

    21502 Geesthacht

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Am Hintereingang gibt es eine Klingel für den rollstuhlgerechten Zugang. 

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr Freitag geschlossen 

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4152 13-329

    Fax: +49 4152 13-467

    E-Mail: inklusionsbeauftragte@geesthacht.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 08.11.2024

    Technisch geändert am 02.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Stadt Geesthacht (Rathaus)

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    Markt 15

    21502 Geesthacht

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      • Bus: 339
      • Bus: 539
      • Bus: 139
      • Bus: 8896
      • Bus: 638
      • Bus: 8800

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Am Hintereingang gibt es eine Klingel für den rollstuhlgerechten Zugang. 

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr Freitag geschlossen

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    Telefon Festnetz: +49 4152 130(Zentrale)

    Fax: +49 4152 13396

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    Kontaktperson

    Internet

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    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    §19 SGB IX

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 19.12.2019

    Technisch geändert am 03.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020