Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen
Beschreibung
Der Bundesgesetzgeber hatte sich auch im Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention zum Ziel gesetzt, die Lebenssituation für Menschen mit Behinderungen entscheidend zu verbessern. So sollten u.a. Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderung sowie Personenzentrierung und sozialräumliche Orientierung stärker in den Fokus genommen werden. Daher wurde das Bundesteilhabegesetz (BTHG) als umfassendes Gesetzespaket verabschiedet und wird seit Inkrafttreten in mehreren Reformstufen umgesetzt.
Im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes auf Landesebene hat der Schleswig-Holsteinische Landtag am 22. März 2018 das "Erste Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes", das sog. 1. Teilhabestärkungsgesetz (1. TSG), beschlossen.
Das 1. TSG bestimmt u.a. die Kreise und kreisfreien Städte als sachlich zuständiger Träger der Eingliederungshilfe.
Das Land nimmt als weiterer Träger der Eingliederungshilfe wesentliche Aufgaben der Koordinierung wahr. In dieser Rolle nimmt es z.B. an den Verhandlungen zu den Landesrahmenvereinbarungen nach SGB IX teil, ist Mitglied in der SGB IX-Schiedsstelle und erarbeitet im Einvernehmen mit den Kreisen und kreisfreien Städten Empfehlungen für das Leistungsrecht der Eingliederungshilfe und das Gesamtplanverfahren nach SGB IX.
Zum 01.01.2020 tritt die dritte und zugleich umfangreichste Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes bundesweit in Kraft.
Menschen, die aufgrund einer umwelt- und einstellungsbedingten Teilhabeeinschränkung (Behinderung) mit körperlichen, geistigen, seelischen oder Sinnesbeeinträchtigungen nur eingeschränkte Möglichkeiten zur sozialen Teilhabe haben, sollen aus dem bisherigen Fürsorgesystem herausgeführt werden. Leistungen sollen sich am tatsächlichen Bedarf des Menschen mit Behinderung orientieren.
Zudem soll die Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger (z.B. Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherungsträger) untereinander verbessert werden, um so das Verfahren zu vereinfachen und "Leistungen wie aus einer Hand" zu ermöglichen. Es soll künftig vermieden werden, dass Menschen, die zur Deckung eines teilhabebedingten Bedarfs z.B. auf Leistungen mehrerer Rehabilitationsträger angewiesen sind, zu mehreren Behörden geschickt werden, um dort einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Auch wurden die Regelungen zur Einkommens- und Vermögensheranziehung angepasst.
Wenn Sie Fragen haben zu Leistungen nach dem Bundesteilhabesetz oder Voraussetzungen für die Gewährung einzelner Leistungen, wenden Sie sich bitte an die Sozialämter der Kreis- und Stadtverwaltungen.
Zuständigkeit
Ansprechpartner sind wie bisher die bekannten Anlaufstellen bei den Kreisen und kreisfreien Städten als (Kosten-)Träger der Eingliederungshilfe. Ferner besteht die Möglichkeit, sich bei Bedarf an eine sog. "ergänzende unabhängige Teilhabeberatungsstelle (EUTB)" zu wenden.Informationen zu Beratungsangeboten der EUTB in Ihrer Nähe erhalten Sie unter www.teilhabeberatung.de
Ansprechpartner
Stadt Neumünster - Eingliederungshilfe, Wohngeld, BAföG/Soziale Hilfen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 4321 942-2293(Eingliederungshilfe, BAföG)
Fax: +49 4321 942-802155(Wohngeldstelle)
Telefon Festnetz: +49 4321 942-0(Zentrale)
E-Mail: soziale-hilfen@neumuenster.de
E-Mail: wohngeldstelle@neumuenster.de
Kontaktperson
Eingliederungshilfe: Buchstaben A - Ca
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2541
Eingliederungshilfe: Buchstaben Cb - Hab
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2120
Eingliederungshilfe: Buchstaben Hac - Kap
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2590
Eingliederungshilfe: Buchstaben Kaq - Lem
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2321
Eingliederungshilfe: Buchstaben Len - Mül
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2039
Eingliederungshilfe: Buchstaben Müm - Rös
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2689
Eingliederungshilfe: Buchstaben Röt - Scho
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2762
Eingliederungshilfe: Buchstaben Schp - St
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2482
Eingliederungshilfe: Buchstaben Su - Z
Telefon Festnetz: +40 4321 942-2497
Arbeitsgruppenleitung Eingliederungshilfe, Abrechnung Behindertenfahrdienst
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2762
Internet
Stichwörter
Hilfeplanung, Kriegsopferfürsorge, Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen, pädagogische Frühförderung
Rechtsgrundlage(n)
§19 SGB IX
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein