Beantragung von Karteikartenabschriften der Führerscheine
Beschreibung
Eine Karteikartenabschrift ist eine Übersicht Ihrer erteilten Fahrerlaubnisklassen der ausstellenden Behörde.
Besitzen Sie bereits einen EU-Kartenführerschein, so benötigen Sie keine Karteikartenabschrift. In diesem Fall sind Ihre Daten bereits im zentralen Fahrerlaubnisregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg gespeichert.
Sie benötigen eine Karteikartenabschrift nur, wenn Sie noch einen Papierführerschein (grau oder rosa) besitzen, der nicht von Ihrer jetzt zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt oder bereits erfasst wurde.
Für die Beantragung werden folgende Daten benötigt:
- Nachname
- Vorname(n) (wie im Personalausweis)
- Geburtsname
- Geburtsdatum
- Aktuelle Anschrift
- Führerscheinnummer bzw. Vordrucknummer (Wenn vorhanden)
Bitte geben Sie die Kontaktdaten und vollständige Anschrift der auswärtigen Fahrerlaubnisbehörde, wenn Sie eine direkte Übersendung an Ihre nun zuständige Fahrerlaubnisbehörde wünschen. Anderenfalls wird die Karteikartenabschrift an Ihre Anschrift übersandt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich für die Karteikartenabschrift an die Führerscheinstelle, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat.
Ansprechpartner
Für Gemeindeverband Itzehoe-Land (Kreis Steinburg, Schleswig-Holstein) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Es müssen keine Unterlagen vorgelegt werden.
Rechtsgrundlage(n)
§ 25 Absatz 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Kosten
Die Beantragung einer Karteikartenabschrift ist gratis.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein