Beantragung von Karteikartenabschriften der Führerscheine
Sofern Sie noch einen Papierführerschein (grau oder rosa) besitzen, können Sie eine Karteikartenabschrift Ihrer Fahrererlaubnisklassen beantragen.
Beschreibung
Eine Karteikartenabschrift ist eine Übersicht Ihrer erteilten Fahrerlaubnisklassen der ausstellenden Behörde.
Besitzen Sie bereits einen EU-Kartenführerschein, so benötigen Sie keine Karteikartenabschrift. In diesem Fall sind Ihre Daten bereits im zentralen Fahrerlaubnisregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg gespeichert.
Sie benötigen eine Karteikartenabschrift nur, wenn Sie noch einen Papierführerschein (grau oder rosa) besitzen, der nicht von Ihrer jetzt zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt oder bereits erfasst wurde.
Für die Beantragung werden folgende Daten benötigt:
- Nachname
- Vorname(n) (wie im Personalausweis)
- Geburtsname
- Geburtsdatum
- Aktuelle Anschrift
- Führerscheinnummer bzw. Vordrucknummer (Wenn vorhanden)
Bitte geben Sie die Kontaktdaten und vollständige Anschrift der auswärtigen Fahrerlaubnisbehörde, wenn Sie eine direkte Übersendung an Ihre nun zuständige Fahrerlaubnisbehörde wünschen. Anderenfalls wird die Karteikartenabschrift an Ihre Anschrift übersandt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich für die Karteikartenabschrift an die Führerscheinstelle, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat.
Ansprechpartner
Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09.00 - 12.00 Uhr Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr 14.30 - 18.00 Uhr Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es müssen keine Unterlagen vorgelegt werden.
Rechtsgrundlage(n)
§ 25 Absatz 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Kosten
Die Beantragung einer Karteikartenabschrift ist gratis.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein