Führerschein Ausstellung Karteikartenabschrift

    Beantragung von Karteikartenabschriften der Führerscheine

    Beschreibung

    Eine Karteikartenabschrift ist eine Übersicht Ihrer erteilten Fahrerlaubnisklassen der ausstellenden Behörde. 

    Besitzen Sie bereits einen EU-Kartenführerschein, so benötigen Sie keine Karteikartenabschrift. In diesem Fall sind Ihre Daten bereits im zentralen Fahrerlaubnisregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg gespeichert.

    Sie benötigen eine Karteikartenabschrift nur, wenn Sie noch einen Papierführerschein (grau oder rosa) besitzen, der nicht von Ihrer jetzt zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt oder bereits erfasst wurde. 

    Für die Beantragung werden folgende Daten benötigt:

    • Nachname
    • Vorname(n) (wie im Personalausweis)
    • Geburtsname 
    • Geburtsdatum
    • Aktuelle Anschrift
    • Führerscheinnummer bzw. Vordrucknummer (Wenn vorhanden)

    Bitte geben Sie die Kontaktdaten und vollständige Anschrift der auswärtigen Fahrerlaubnisbehörde, wenn Sie eine direkte Übersendung an Ihre nun zuständige Fahrerlaubnisbehörde wünschen. Anderenfalls wird die Karteikartenabschrift an Ihre Anschrift übersandt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Bitte wenden Sie sich für die Karteikartenabschrift an die Führerscheinstelle, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat.

    Ansprechpartner

    Kreis Dithmarschen - Fachdienst 212 - Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Stettiner Straße 30

    25746 Heide

    Kontakt

    Fax: 0481 97-1435

    Telefon Festnetz: 0481 97-2050

    E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@dithmarschen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es müssen keine Unterlagen vorgelegt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 25 Absatz 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

    Kosten

    Die Beantragung einer Karteikartenabschrift ist gratis.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de