Führerschein Ausstellung Karteikartenabschrift

    Beantragung von Karteikartenabschriften der Führerscheine

    Beschreibung

    Eine Karteikartenabschrift ist eine Übersicht Ihrer erteilten Fahrerlaubnisklassen der ausstellenden Behörde. 

    Besitzen Sie bereits einen EU-Kartenführerschein, so benötigen Sie keine Karteikartenabschrift. In diesem Fall sind Ihre Daten bereits im zentralen Fahrerlaubnisregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg gespeichert.

    Sie benötigen eine Karteikartenabschrift nur, wenn Sie noch einen Papierführerschein (grau oder rosa) besitzen, der nicht von Ihrer jetzt zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt oder bereits erfasst wurde. 

    Für die Beantragung werden folgende Daten benötigt:

    • Nachname
    • Vorname(n) (wie im Personalausweis)
    • Geburtsname 
    • Geburtsdatum
    • Aktuelle Anschrift
    • Führerscheinnummer bzw. Vordrucknummer (Wenn vorhanden)

    Bitte geben Sie die Kontaktdaten und vollständige Anschrift der auswärtigen Fahrerlaubnisbehörde, wenn Sie eine direkte Übersendung an Ihre nun zuständige Fahrerlaubnisbehörde wünschen. Anderenfalls wird die Karteikartenabschrift an Ihre Anschrift übersandt.

    Hinweise für Lübeck: Beantragung von Karteikartenabschriften der Führerscheine

    Sofern eine Karteikartenabschrift benötigt wird, schreiben Sie bitte eine E-Mail an ordnungsamt@luebeck.de mit folgenden Angaben:

    • Betreff:  „Karteikartenabschrift“ oder „KKA“
    • Name, Vorname, Geburtsdatum
    • Aktuelle Postanschrift der betroffenen Person

    Die Karteikartenabschriften werden ausschließlich von der Fahrerlaubnisbehörde der Hansestadt Lübeck per Post verschickt.

    Sofern eine Karteikartenabschrift benötigt wird, schreiben Sie bitte eine E-Mail an ordnungsamt@luebeck.de mit folgenden Angaben:

    • Betreff:  "Karteikartenabschrift" oder "KKA"
    • Name, Vorname, Geburtsdatum
    • Aktuelle Postanschrift der betroffenen Person

    Die Karteikartenabschriften werden ausschließlich von der Fahrerlaubnisbehörde der Hansestadt Lübeck per Post verschickt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Bitte wenden Sie sich für die Karteikartenabschrift an die Führerscheinstelle, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt; Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlutuper Straße 14

    23566 Lübeck

    Fotoautomat steht nicht zur Verfügung. Vorsprache nur mit Termin. Nur EC-Kartenzahlung / Kreditkartenzahlung möglich!

    Parkplatz: Öffentlicher Verkehrsraum Meesenring
    Gebühren: nein

    Haltestelle Kaufhof

    Bus: 4, 5, 11

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Für alle angebotenen Dienstleistungen benötigen Sie einen Termin: Online-Buchung für Termine oder telefonisch unter +49 451 122-3311 (zusätzliche Termine werden tagesaktuell am Vormittag bis 08:30 Uhr freigeschaltet) Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 14:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de

    De-Mail: info@luebeck.sh-kommunen.de-mail.de

    Formulare

    Verzeichnis der Fahrschulen in Lübeck und Ostholstein, bei denen Fahreignungsseminare durchgeführt werden

    Stichwörter

    begleitetes Fahren, Begleitetes Fahren ab 17, Berechtigung zum LKW fahren, Dienstfahrerleubnis, Fahrerkarte, Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis abgeben, Fahrerlaubnis für Taxi, Fahrerlaubnis verlängern, Fahrerlaubnisklassen, Fahrgastbeförderung, Fahrgenehmigung, Fahrlehrerwesen, Fahrschule, Fahrschulen, Fahrverbot, Führerschein, Führerschein umtauschen, Führerscheinstelle, Führerscheintausch, Ortskundeprüfung, vorläufige Fahrerlaubnis, vorläufiger Führerschein

    Version

    Technisch erstellt am 11.09.2018 (von: Prüß, Torben)

    Technisch geändert am 12.11.2024 (von: Wigger, Franca)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es müssen keine Unterlagen vorgelegt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 25 Absatz 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

    Kosten

    Die Beantragung einer Karteikartenabschrift ist gratis.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 10.01.2019 (von: Schmeets, Angelika)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)