• Schmalensee (Landkreis Segeberg, Schleswig-Holstein)
Prozesskostenhilfe Bewilligung als Vorschuss

Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe

Einen Antrag auf Prozesskostenhilfe kann stellen, wer nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann.

Beschreibung

Das Führen eines gerichtlichen Verfahrens ist kostenpflichtig. Wer die dafür notwendigen finanziellen Mittel aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht aufbringen kann, hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen. Gegebenenfalls wird der antragstellenden Partei vom Gericht eine Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt ihrer Wahl beigeordnet.

Voraussetzungen:

  • der Antragsteller bzw. die Antragstellerin kann die für eine Prozess- oder Verfahrensführung erforderlichen Mittel nach seinen bzw. ihren wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen nicht aufbringen,
  • die beabsichtigte Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung hat hinreichende Aussicht auf Erfolg und
  • die beabsichtigte Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung ist nicht mutwillig.

Zuständigkeit

Zur Niederschrift, d.h. mündlich kann der Antrag bei der Rechtsantragsstelle des zuständigen Amtsgerichts gestellt werden. Schriftlich ist er bei dem Gericht zu stellen, das für den Prozess zuständig ist, für das Prozesskostenhilfe begehrt wird.

Ansprechpartner

Amtsgericht Bad Segeberg

Adresse

Hausanschrift

Am Kalkberg 18

23795 Bad Segeberg

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 4551 900-0

Fax: +49 4551 900-190

E-Mail: verwaltung@ag-segeberg.landsh.de

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 21.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Formulare

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

Für den Antrag fallen keine gerichtlichen Gebühren an.

Hinweise (Besonderheiten)

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Version

Technisch erstellt am 14.03.2018

Technisch geändert am 03.02.2025

Stichwörter

ÖRA, Rechtsberatung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020