Prozesskostenhilfe Bewilligung als Vorschuss

    Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe

    Einen Antrag auf Prozesskostenhilfe kann stellen, wer nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann.

    Beschreibung

    Das Führen eines gerichtlichen Verfahrens ist kostenpflichtig. Wer die dafür notwendigen finanziellen Mittel aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht aufbringen kann, hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen. Gegebenenfalls wird der antragstellenden Partei vom Gericht eine Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt ihrer Wahl beigeordnet.

    Voraussetzungen:

    • der Antragsteller bzw. die Antragstellerin kann die für eine Prozess- oder Verfahrensführung erforderlichen Mittel nach seinen bzw. ihren wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen nicht aufbringen,
    • die beabsichtigte Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung hat hinreichende Aussicht auf Erfolg und
    • die beabsichtigte Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung ist nicht mutwillig.

    Zuständigkeit

    Zur Niederschrift, d.h. mündlich kann der Antrag bei der Rechtsantragsstelle des zuständigen Amtsgerichts gestellt werden. Schriftlich ist er bei dem Gericht zu stellen, das für den Prozess zuständig ist, für das Prozesskostenhilfe begehrt wird.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Pinneberg

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1149

    25401 Pinneberg

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 17

    25421 Pinneberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4101 503-0

    Fax: +49 4101 503-262

    E-Mail: verwaltung@ag-pinneberg.landsh.de

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 16.01.2023 (von: Meißner, Kathrin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Formulare

    Antragsformulare für die Beantragung von Prozesskostenhilfe erhalten Sie bei dem für das jeweilige Verfahren zuständige Gericht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für den Antrag fallen keine gerichtlichen Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 14.03.2018 (von: Schmeets, Angelika)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    ÖRA, Rechtsberatung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)