Prozesskostenhilfe Bewilligung als Vorschuss

    Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe

    Einen Antrag auf Prozesskostenhilfe kann stellen, wer nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann.

    Beschreibung

    Das Führen eines gerichtlichen Verfahrens ist kostenpflichtig. Wer die dafür notwendigen finanziellen Mittel aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht aufbringen kann, hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen. Gegebenenfalls wird der antragstellenden Partei vom Gericht eine Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt ihrer Wahl beigeordnet.

    Voraussetzungen:

    • der Antragsteller bzw. die Antragstellerin kann die für eine Prozess- oder Verfahrensführung erforderlichen Mittel nach seinen bzw. ihren wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen nicht aufbringen,
    • die beabsichtigte Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung hat hinreichende Aussicht auf Erfolg und
    • die beabsichtigte Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung ist nicht mutwillig.

    Zuständigkeit

    Zur Niederschrift, d.h. mündlich kann der Antrag bei der Rechtsantragsstelle des zuständigen Amtsgerichts gestellt werden. Schriftlich ist er bei dem Gericht zu stellen, das für den Prozess zuständig ist, für das Prozesskostenhilfe begehrt wird.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Meldorf

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 824

    25697 Meldorf

    Hausanschrift

    Domstraße 1

    25704 Meldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4832 87-0

    Fax: +49 4832 87-1111

    E-Mail: verwaltung@ag-meldorf.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Antragsformulare für die Beantragung von Prozesskostenhilfe erhalten Sie bei dem für das jeweilige Verfahren zuständige Gericht.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 114 ff. der Zivilprozessordnung

    Kosten

    Für den Antrag fallen keine gerichtlichen Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de