Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln

    Die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe entspricht rechtlich einer Eheschließung.

    Beschreibung

    Die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe nach dem Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 20. Juli 2017entspricht rechtlich einer Eheschließung des Personenstandsgesetzes (PStG). Die Umwandlung (Eheschließung) stellt einen statusbegründenden Akt dar und muss mit ihrem Datum sowie mit Unterschrift der Erklärenden, des mitwirkenden Standesbeamten und etwaiger Zeugen erfolgen. Unabhängig davon ist für die Rechte und Pflichten der Lebenspartner nach der Umwandlung der Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft weiterhin maßgebend.

    Da die Rechte und Pflichten der Lebenspartnerschaft nach der Eheschließung weiter gelten, ist die Bestimmung eines Ehenamens gemäß Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) dann nicht zulässig, wenn bereits zuvor von den Lebenspartnern ein Lebenspartnerschaftsname bestimmt wurde. Ein bereits vorhandener Lebenspartnerschaftsname wird bei der Umwandlung (Eheschließung) als Ehename in das Eheregister einschließlich etwaiger Begleitnamen übernommen.

    Lebenspartnerschaften, die im Ausland nach ausländischem Recht begründet wurden, können in Deutschland nicht umgewandelt werden. Diese Lebenspartner können in Deutschland eine Ehe schließen, ohne dass die ausländische Lebenspartnerschaft zuvor aufgelöst werden muss.

    Zuständigkeit

    Zuständiges Standesamt.

    Die Lebenspartner können die Umwandlung ihrer Lebenspartnerschaft (Eheschließung) bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Lebenspartner seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, anmelden und einen Termin für die Abgabe der Erklärungen vereinbaren. Für die Umwandlung (Eheschließung) selbst ist jedes deutsche Standesamt zuständig.

    Ansprechpartner

    Amt Sandesneben-Nusse - Standesamt

    Adresse

    Postanschrift

    Am Amtsgraben 4

    23898 Sandesneben

    Hausanschrift

    Am amtsgraben 4

    23898 Sandesneben

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    E-Mail: standesamt@amt-sn.de

    Telefon Festnetz: 04536 1500-128

    Telefon Festnetz: 04536 1500-500

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 07.09.2022 (von: Webservice, Amt Sandesneben-Nusse)

    Technisch geändert am 05.12.2024 (von: Webservice, Amt Sandesneben-Nusse)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    Amt Sandesneben-Nusse - Standesamt

    Adresse

    Besucheranschrift

    Am amtsgraben 4

    23898 Sandesneben

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Am amtsgraben 4

    23898 Sandesneben

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    E-Mail: standesamt@amt-sn.de

    Telefon Festnetz: 04536 1500-128

    Telefon Festnetz: 04536 1500-500

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 17.02.2025

    Technisch geändert am 05.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

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    Technisch erstellt am 07.06.2017

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020

    erforderliche Unterlagen

    • Wurde die bestehende Lebenspartnerschaft nicht bei dem Standesamt der Eheanmeldung begründet, ist von den Lebenspartnern eine Lebenspartnerschaftsurkunde oder ein Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister vorzulegen.
    • Neben dem Personenstand (Nachweis der bestehenden Lebenspartnerschaft durch öffentliche Urkunde) sind die
      • Identität,
      • die Staatsangehörigkeit,
      • der Wohnsitz oder
      • der gewöhnliche Aufenthalt und die Geschäftsfähigkeit nachzuweisen.
    • Im Übrigen ist die Namensführung im Hinblick auf die Beurkundung im Eheregister zu prüfen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Durchführung der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe im Standesamt werden keine Gebühren erhoben.

    Gebühren entstehen für die Ausstellung von Urkunden, bei der Durchführung der Umwandlung außerhalb der Öffnungszeiten und/oder außerhalb der Räumlichkeiten des Standesamtes sowie für namensrechtliche Erklärungen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 08.03.2018

    Technisch geändert am 15.01.2025

    Stichwörter

    Hochzeit, Heirat

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

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    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020