Förderung von Projekten der Bereiche Kultur und Kunst in Thüringen Bewilligung

    Förderung über die Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein beantragen

    Auf Antrag fördert die Kulturstiftung kulturelle Projekte, Veranstaltungen, Publikationen und vieles mehr.

    Beschreibung

    Die Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein ist eine Stiftung öffentlichen Rechts. Sie unterstützt auf Antragstellung Projekte und Erwerbungen gemäß dem Stiftungszweck.
    Sie hat den Zweck:

    1. Kulturgüter und Kunstgegenstände von herausragender Bedeutung für das Land Schleswig-Holstein zu sichern,
    2. Veranstaltungen und Publikationen von besonderem Interesse für die Kultur, Kunst oder Geschichte des Landes Schleswig-Holstein zu ermöglichen oder selbst durchzuführen,
    3. neue Formen und Entwicklungen auf den Gebieten von Kunst und Kultur zu fördern,
    4. Maßnahmen zur Entwicklung und Stärkung der kulturellen Infrastruktur im Lande zu unterstützen.

    Zuständigkeit

    Geschäftsstelle der Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein

    Ansprechpartner

    Ministerium für Justiz und Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Lorentzendamm 35

    24103 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 7145

    24171 Kiel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 988-0

    Fax: +49 431 988-3870

    E-Mail: Poststelle@jumi.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009

    Technisch geändert am 26.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Projektkonzept
    • Kosten- und Finanzierungsplan
    • Zusätzlich können weitere Unterlagen erforderlich sein. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der Kulturstiftung in Verbindung zu setzen.

    Formulare

    Anträge können jederzeit auf postalischen Weg gestellt werden.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Antragstellung ist ein gemeinnütziger oder kommunaler Projektträger.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Antragsfrist: 8 Wochen (Die Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein nimmt Anträge jeweils bis zum 01. März und bis zum 01. September eines jeden Jahres entgegen. Bis zum Ablauf dieser Antragsfristen werden eingehende Anträge gesammelt und in einer Vorstandssitzung etwa acht Wochen nach Antragsfrist behandelt.)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 20.07.2016

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020