• Talkau (Landkreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein)
Förderung von Projekten der Bereiche Kultur und Kunst in Thüringen Bewilligung

Förderung über die Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein beantragen

Auf Antrag fördert die Kulturstiftung kulturelle Projekte, Veranstaltungen, Publikationen und vieles mehr.

Beschreibung

Die Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein ist eine Stiftung öffentlichen Rechts. Sie unterstützt auf Antragstellung Projekte und Erwerbungen gemäß dem Stiftungszweck.
Sie hat den Zweck:

  1. Kulturgüter und Kunstgegenstände von herausragender Bedeutung für das Land Schleswig-Holstein zu sichern,
  2. Veranstaltungen und Publikationen von besonderem Interesse für die Kultur, Kunst oder Geschichte des Landes Schleswig-Holstein zu ermöglichen oder selbst durchzuführen,
  3. neue Formen und Entwicklungen auf den Gebieten von Kunst und Kultur zu fördern,
  4. Maßnahmen zur Entwicklung und Stärkung der kulturellen Infrastruktur im Lande zu unterstützen.

Zuständigkeit

Geschäftsstelle der Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein

Ansprechpartner

Ministerium für Justiz und Gesundheit

Adresse

Hausanschrift

Lorentzendamm 35

24103 Kiel

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Postfach 7145

24171 Kiel

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 431 988-0

Fax: +49 431 988-3870

E-Mail: Poststelle@jumi.landsh.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 26.01.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Projektkonzept
  • Kosten- und Finanzierungsplan
  • Zusätzlich können weitere Unterlagen erforderlich sein. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der Kulturstiftung in Verbindung zu setzen.

Formulare

Anträge können jederzeit auf postalischen Weg gestellt werden.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Antragstellung ist ein gemeinnütziger oder kommunaler Projektträger.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Antragsfrist: 8 Wochen (Die Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein nimmt Anträge jeweils bis zum 01. März und bis zum 01. September eines jeden Jahres entgegen. Bis zum Ablauf dieser Antragsfristen werden eingehende Anträge gesammelt und in einer Vorstandssitzung etwa acht Wochen nach Antragsfrist behandelt.)

Hinweise (Besonderheiten)

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Version

Technisch erstellt am 20.07.2016

Technisch geändert am 01.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020