• Weddingstedt (Landkreis Dithmarschen, Schleswig-Holstein)
Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige

Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen

Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, können Ihre Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigen für Sie einen Personalausweis beantragen.

Beschreibung

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben, können Sie einen Personalausweis beantragen. Das gilt auch für Kinder ab Geburt. Als unter 16-jährige Person müssen Sie von Ihren Eltern begleitet werden. Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigen übernehmen die Antragstellung für Sie.

Ihr Personalausweis ist maximal 6 Jahre gültig und muss danach neu beantragt werden. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.

Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn

  • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
  • Sie auf Ihrem Foto nicht mehr eindeutig erkennbar sind. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

Durch eine Änderung Ihrer Anschrift wird Ihr Personalausweis nicht ungültig.

Ab dem 02.08.2021 wurde das EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises für neu ausgestellte Personalausweise eingeführt. Ausweise ohne dieses Logo werden deshalb aber nicht ungültig.

Ihren Personalausweis können Sie in der Regel als elektronischen Identitätsnachweis nutzen. Bei Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von 16 Jahren ist diese Funktion automatisch abgeschaltet. Wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind, können Sie die Funktion nachträglich gebührenfrei im Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz oder online über den PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst freischalten lassen.

Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Sie zahlen dann einen Zuschlag.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Innerhalb Deutschlands:
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

Außerhalb Deutschlands:
An die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich aufhalten.

Ansprechpartner

Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland - Fachbereich I - Bürgerdienste und Standesamt

Aktuelles

Sprechzeiten Asylbewerberbetreuung: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8.00 Uhr bis 11.00 Uhr Telefonische Wohngeld-Anfragen: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Adresse

Hausanschrift

Kirchspielsweg 6

25746 Heide

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Postfach 1126

25731 Heide

Öffnungszeiten

Mo. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr Di. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr Mi. 08:00-12:00 Uhr Do. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr Fr. 08:00-12:00 Uhr Sprechzeiten Asylbewerberbetreuung: Mo., Di., Do. und Fr. 8.00 Uhr - 11.00 Uhr Telefonische Wohngeld-Anfragen: Mo., Di., Do. und Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.; Mo. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr Di. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr Mi. 08:00-12:00 Uhr Do. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr Fr. 08:00-12:00 Uhr Sprechzeiten Asylbewerberbetreuung: Mo., Di., Do. und Fr. 8.00 Uhr - 11.00 Uhr Telefonische Wohngeld-Anfragen: Mo., Di., Do. und Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldlose Zahlung, Bargeldzahlung, Girocard

Version

Technisch erstellt am 16.04.2010

Technisch geändert am 08.04.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Altes Ausweisdokument, unabhängig davon, ob dieses gültig oder bereits abgelaufen ist:
    • alter Personalausweis,
    • alter Reisepass oder
    • alter Kinderreisepass
  • wenn kein alter Personalausweis oder Pass vorhanden:
    • Geburtsurkunde
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde, in Abhängigkeit von den lokalen Regelungen der Behörde
  • bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil:
    • Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
  • bei nur einer erziehungsberechtigten Person:
    • Sorgerechtsnachweis
  • Passfoto, das
    • aktuell und
    • biometrisch ist (für Säuglinge und Kleinkinder gelten Ausnahmen laut Fotomustertafel)

Ist nur ein sorgeberechtigtes Elternteil anwesend brauchen Sie, zusätzlich zu der Einverständniserklärung, eine Kopie oder das Original des Ausweises der abwesenden Person. 

Voraussetzungen

Sie können mit unter 16 Jahren einen Personalausweis erhalten, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und
  • in Deutschland gemeldet sind.

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

  • Sie beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen einen wichtigen Grund haben, warum Sie Ihren Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Ihre Eltern beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen den Personalausweis persönlich und zusammen mit Ihnen beim Bürgeramt beantragen:

  • Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, stellen Ihre Eltern den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind.
  • Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich per Vollmacht durch das andere sorgeberechtigte Elternteil vertreten lassen.
  • Sind Sie selbst die Person, für die der Antrag gestellt wird, müssen Sie persönlich erscheinen, da die Behörde Ihre Identität prüft. Außerdem müssen Sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
  • Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen zum Termin mit.
  • Bei Kindern ab 6 Jahren werden Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen.
  • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
  • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

Wenn Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht für Ihr Kind haben und dauerhaft getrennt voneinander leben, darf nur der Elternteil den Personalausweis beantragen, bei dem das Kind gewöhnlich lebt. Hierbei ist es egal, ob Sie verheiratet, geschieden oder unverheiratet sind.

Fristen

Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.

Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

Kosten

Gebühren für den Personalausweis Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 22,80 EUR

Gebühren für den vorläufigen Personalausweis Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 10,00 EUR

Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 13,00 EUR

Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Abgabe 30,00 EUR

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 13.10.2023

Version

Technisch erstellt am 27.01.2016

Technisch geändert am 01.01.2025

Stichwörter

unter 16, Lichtbildausweis, Neuer PA, neuer Personalausweis, Antrag Personalausweis, Ausweis ausstellen, Ausweis beantragen, elektronischer Personalausweis, Personaldokument, Beantragung Personalausweis, Personalausweis beantragen, Personalausweis, jünger als 16 Jahre, PA, Perso, Identitätsnachweis, Identitätsdokument, Ausweis, Pass

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020