Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige

    Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen

    Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, können Ihre Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigen für Sie einen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben, können Sie einen Personalausweis beantragen. Das gilt auch für Kinder ab Geburt. Als unter 16-jährige Person müssen Sie von Ihren Eltern begleitet werden. Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigen übernehmen die Antragstellung für Sie.

    Ihr Personalausweis ist maximal 6 Jahre gültig und muss danach neu beantragt werden. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.

    Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn

    • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
    • Sie auf Ihrem Foto nicht mehr eindeutig erkennbar sind. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

    Durch eine Änderung Ihrer Anschrift wird Ihr Personalausweis nicht ungültig.

    Ab dem 02.08.2021 wurde das EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises für neu ausgestellte Personalausweise eingeführt. Ausweise ohne dieses Logo werden deshalb aber nicht ungültig.

    Ihren Personalausweis können Sie in der Regel als elektronischen Identitätsnachweis nutzen. Bei Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von 16 Jahren ist diese Funktion automatisch abgeschaltet. Wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind, können Sie die Funktion nachträglich gebührenfrei im Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz oder online über den PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst freischalten lassen.

    Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Sie zahlen dann einen Zuschlag.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt; Innenstadt Bürgerservicebüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Königstraße 55

    23552 Lübeck

    Bar- und Kartenzahlung möglich. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung (9 Euro - kein Ausdruck). Schilderpräger ist vor Ort. Briefkasten befindet sich am Eingang zur Passage in der Königstraße. Stornierung/Absagen: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung) Nachfragen gebuchte Termine: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung).

    Parkplätze

    • Parkplatz: Kanalstraße P4
      Anzahl: 147  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Kanalstraße P5
      Anzahl: 45  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle Fleischhauerstraße
      Linie:
      • Bus: Linie 4, 10, 11, 21, 31, 32, 39

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Ausstellung und Aushändigung eines Ausweisdokumentes für Minderjährige

    Weitere Informationen

    Rote Kennzeichen gibt es nur auf Antrag. Diesen finden Sie unter: Rotes Händlerkennzeichen

    Stichwörter

    abmelden, Abschriften, Abschriften beglaubigen, Abstammungsurkunde, anmelden, Anmeldung, Anträge, arbeitsmedizinischen Untersuchung, arbeitsmedizinischen Untersuchung für Jugendliche, Aufenthalt, Aufenthaltsbescheinigung, Auskunft, Auskunft aus dem Melderegister, Auskünfte, Ausweis, Ausweis beantragen, Ausweis für Kinder, Ausweispflichtbefreiung, Befreiung Ausweispflicht, Befreiung der Ausweispflicht, beglaubigen, Beglaubigung, Beglaubigungen, Bescheinigung für Rente, Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Bürgerservice, Diebstahl, Dokumente beglaubigen lassen, einfache Melderegisterauskunft, Einwohnermeldeamt, Fernsehgebühren, Foto, Führungszeugnis, Führungszeugnisse, gemeldet, Gewerbeabmeldung, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbeanmeldung, Gewerbeauskunft, Gewerberegister, Gewerberegisterauskunft, Gewerbeummeldung, Gewerbezentralregister, GEZ, Gez abmelden, GEZ anmelden, Heiratsurkunde, Hundekotbeutel, keinen Ausweis, Kinder Reisepass, Kinderreisepass, Kinderreisepässe, Kopien, Lebensbescheinigung, Lichtbild, LübeckCard, Meldebescheinigung, Melderegister, Melderegisterauskunft, Meldestelle, mit Kind ins Ausland, Nachweis, Nachweise, neuer Personalausweis, Ordnungsamt, Personalausweis, Personalausweis beantragen, Personalausweis Checkkarte, Personalausweis neu, Personen suchen, Personenabmeldung, Radiogebühren, Reisepass, Reisepass für Kinder, Reisepässe, Rente, Rentenbescheinigung, Rentenzwecke, Rundfunkgebühren, Servicestellen, Sperrmüllkarten, Stadtteilbüro, Stadtteilbüros, Straßenverzeichnis, Umzug, Untersuchungsberechtigungsscheinen, wegziehen, Wegzug, Wohnberechtigungsschein, Wohngeldantrag, Wohnort, Wohnsitz

    Version

    Technisch geändert am 15.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt; St. Gertrud Bürgerservicebüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Meesenring 7

    23539 Lübeck

    Nur EC- oder Kartenzahlung (Giro, VISA, Mastercard, V-Pay) möglich. Schilderpräger ist vor Ort. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung. (9 Euro - kein Ausdruck)

    Parkplätze

    • Parkplatz: Öffentlicher Verkehrsraum Meesenring
      Anzahl: k.A.  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle Meesenring
      Linie:
      • Bus: Linie 4, 11

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Ausstellung und Aushändigung eines Ausweisdokumentes für Minderjährige

    Weitere Informationen

    Rote Kennzeichen gibt es nur auf Antrag. Diesen finden Sie unter: Rotes Händlerkennzeichen

    Stichwörter

    abmelden, Abschriften, Abschriften beglaubigen, anmelden, Anträge, Auskunft, Auskunft aus dem Melderegister, Auskünfte, Ausweis, Ausweis beantragen, Ausweis für Kinder, Ausweispflichtbefreiung, Auto abmelden, Auto anmelden, Befreiung Ausweispflicht, Befreiung der Ausweispflicht, beglaubigen, Beglaubigung, Beglaubigungen, Bescheinigung für Rente, Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Bürgerservice, Diebstahl, Dokumente beglaubigen lassen, einfache Melderegisterauskunft, Einwohnermeldeamt, Fernsehgebühren, Führungszeugnis, Führungszeugnisse, gemeldet, GEZ, Gez abmelden, GEZ anmelden, Heiratsurkunde, Hundekotbeutel, keinen Ausweis, Kfz-Zulassung, Kinderreisepass, Kinderreisepässe, Kopien, Lebensbescheinigung, LübeckCard, Meldebescheinigung, Melderegister, Melderegisterauskunft, Meldestelle, mit Kind ins Ausland, Nachweis, Nachweise, neuer Personalausweis, Nummernschild, Ordnungsamt, Personalausweis, Personalausweis abholen, Personalausweis beantragen, Personalausweis Checkkarte, Personalausweis neu, Personen suchen, Personenabmeldung, Plakette, Radiogebühren, Reisepass, Reisepass für Kinder, Reisepässe, Rente, Rentenbescheinigung, Rentenzwecke, Rundfunkgebühren, Servicestellen, Sperrmüllkarten, Stadtteilbüro, Stadtteilbüros, Straßenverzeichnis, Umzug, Untersuchungsberechtigungsscheinen, wegziehen, Wegzug, Wohnberechtigungsschein, Wohngeldantrag, Wohnort, Wunschkennzeichen, Zulassungsstelle

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt; Hochschulstadtteil Bürgerservicebüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Carl-Gauß-Straße 9

    23562 Lübeck

    EC-Karten und Barzahlung möglich. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung. (9 Euro - kein Ausdruck) Schilderpräger ist vor Ort, grundsätzlich Montag erst um 14:00 Uhr geöffnet Kund:innen mit Terminen am Montag zwischen 08:00 und 12:00 Uhr müssen geprägte Kennzeichen zum Termin mitbringen. 06er und 07er -Kennzeichen nur nach vorheriger Absprache

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz im öffentlichen Raum
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle Grace-Hopper-Str.
      Linie:
      • Bus: Linie 2

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Das Bürgerservicebüro befindet sich im Erdgeschoss. 

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Ausstellung und Aushändigung eines Ausweisdokumentes für Minderjährige

    Weitere Informationen

    Rote Kennzeichen gibt es nur auf Antrag. Diesen finden Sie unter: Rotes Händlerkennzeichen

    Stichwörter

    abmelden, Abschriften: Abschriften beglaubigen, Abstammungsurkunde, anmelden, Anträge, arbeitsmedizinischen Untersuchung, arbeitsmedizinischen Untersuchung für Jugendliche, Aufenthalt, Aufenthaltsbescheinigung, Auskunft, Auskunft aus dem Melderegister, Auskünfte, Ausweis, Ausweis beantragen, Ausweis für Kinder, Ausweispflicht, Ausweispflichtbefreiung, Befreiung, Befreiung der Ausweispflicht, beglaubigen, Beglaubigung, Beglaubigungen, Bescheinigung für Rente, Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Bürgerservice, Diebstahl, Dokumente beglaubigen lassen, einfache Melderegisterauskunft, Einwohnermeldeamt, Fernsehgebühren, Führungszeugnis, Führungszeugnisse, gemeldet, GEZ, Gez abmelden, GEZ anmelden, Heiratsurkunde, Hundekotbeutel, keinen Ausweis, Kinder Reisepass, Kinderreisepass, Kinderreisepässe, Kopien, Lebensbescheinigung, LübeckCard, Meldebescheinigung, Melderegister, Melderegisterauskunft, Meldestelle, mit Kind ins Ausland, Nachweis, Nachweise, neuer Personalausweis, Ordnungsamt, Personalausweis, Personalausweis beantragen, Personalausweis Checkkarte, Personalausweis neu, Personen suchen, Personenabmeldung, Radiogebühren, Reisepass, Reisepass für Kinder, Reisepässe, Rente, Rentenbescheinigung, Rentenzwecke, Rundfunkgebühren, Servicestellen, Sperrmüllkarten, Stadtteilbüro, Stadtteilbüros, Straßenverzeichnis, Umzug, Untersuchungsberechtigungsscheinen, wegziehen, Wegzug, Wohnberechtigungsschein, Wohngeldantrag, Wohnort, xmeld, X-Meld

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt; Kücknitz Bürgerservicebüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 7b

    23569 Lübeck

    Nur EC-Kartenzahlung! Keine Bargeldzahlung möglich. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung. (9 Euro - kein Ausdruck) Schilderpräger ist vor Ort! 06er und 07er -Kennzeichen nur nach vorheriger Absprache.

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz im öffentlichem Raum
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle Kirchstraße
      Linie:
      • Bus: Linie 32

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Ausstellung und Aushändigung eines Ausweisdokumentes für Minderjährige

    Weitere Informationen

    Rote Händlerkennzeichen gibt es nur auf Antrag. Diesen finden Sie unter: Rotes Händlerkennzeichen

    Stichwörter

    abmelden, Abmeldung, Anmeldung, Ausweis, Ausweis abholen, Ausweis beantragen, Ausweis verloren, Autohändler, Befreiung der Ausweispflicht, beglaubigen, Beglaubigungen, Bescheinigung für Rente, Bürgerbüro, Diebstahl, Dokumente beglaubigen, Einwohnermeldeamt, Händler, Händlerschalter, Kfz-Zulassung, LübeckCard, Meldeauskünfte, Meldebescheinigung, Melderegister, Nummernschild, Personalausweis, Personalausweis abholen, Personalausweis beantragen, Plakette, Reisepass, Reisepass abholen, Reisepass beantragen, Reisepässe, ummelden, umziehen, Umzug, Untersuchungsberechtigungsschein, Verlust Personalausweis, Wunschkennzeichen, Zulassungsstelle

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt; Travemünde Bürgerservicebüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchenstraße 3-5

    23570 Lübeck

    Kein Schilderpräger vor Ort (Schilder sind mitzubringen) Ausschließlich EC Zahlung Fotoautomat steht nicht zur Verfügung

    Parkplätze

    • Parkplatz: Pakrplatz Kichenstraße gegenüber
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle Torstraße
      Linie:
      • Bus: Linie 30

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Ausstellung und Aushändigung eines Ausweisdokumentes für Minderjährige

    Weitere Informationen

    Rote Kennzeichen gibt es nur auf Antrag. Diesen finden Sie unter: Rotes Händlerkennzeichen
    Terminanfragen für KFZ Leistungen in Travemünde bitte per Mail an ordnungsamt@luebeck.de
    Um eine kund:innenorientierte Serviceleistung im KFZ Bereich in Travemünde leisten zu können, werden diese Termine persönlich abgestimmt und eingebucht. Aufgrunddessen, dass es vor Ort keinen Schilderpräger gibt, sind viele Kund:innen vergeblich dorthin gefahren und der Termin konnte nicht abschliessend bearbeitet werden.Zukünftig erhält der Kunde alle Informationen vorab, damit Termine zufriedenstellend bearbeitet werden können.

    Stichwörter

    abmelden, anmelden, Ausweis abholen, Ausweis beantragen, Ausweis verlust, Ausweispflichtbefreiung, Befreiung Ausweispflicht, Befreiung der Ausweispflicht, beglaubigen, Beglaubigung, Beglaubigungen, Bürgerbüro, Diebstahl, Einwohnermeldeamt, Führungszeugnis, Führungszeugnis beantragen, Führungszeugnisse, Kfz-Zulassung, Lebensbescheinigung, Meldestelle, mit Kind ins Ausland, Personalausweis, Personalausweis abholen, Personalausweis beantragen, Reisepass, Reisepass abholen, Reisepass beantragen, Rentenbescheinigung, ummelden, Ummeldung, Umzug, Untersuchungsberechtigungsbescheinigung, Verlust, wegziehen, Zulassung

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt; St. Lorenz Bürgerservicebüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreuzweg 9

    23558 Lübeck

    Im BSB St.Lorenz gibt es momentan kein Schilderpräger. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung. (9 Euro - kein Ausdruck) Ausschließlich Kartenzahlung im Bürgerservicebüro

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkhaus Linden-Arcaden
      Anzahl: 456  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parkplatz im öffentlichem Raum stark begrenzt
      Anzahl: k.A.  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle ZOB / Hauptbahnhof
      Linie:
      • Bus: Linie 1,2,3,5,6,7,9,10,11,12,15,16,17,21,30,31,32,39,40

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Ausstellung und Aushändigung eines Ausweisdokumentes für Minderjährige

    Weitere Informationen

    Die Ausgabe von Ausweisen erfolgt in dem Bürgerservicebüro in dem die Beantragung erfolgte !
    Stornierung/Absagen/Nachfragen gebuchte Termine: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung)
    Steuervordrucke liegen in allen Bürgerservicebüros aus zusammen mit den gängigsten Anlagen
    Grundsteuerreform: Vordruck "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" bekommen Sie in der Mengstraße 16, 23552 Lübeck.
    Rote Kennzeichen gibt es nur auf Antrag. Diesen finden Sie unter: Rotes Händlerkennzeichen

    Stichwörter

    abmelden, anmelden, Auskunft aus dem Melderegister, Auskünfte, Ausweis beantragen, Ausweispflichtbefreiung, Auto abmelden, Auto anmelden, Befreiung der Ausweispflicht, Beglaubigung, Bürgerbüro, Diebstahl, Einwohnermeldeamt, Führungszeugnis, Führungszeugnis beantragen, Kfz-Zulassung, Lebensbescheinigung, LübeckCard, Meldebescheinigung, Melderegister, Melderegisterauskunft, Personalausweis beantragen, Reisepass, Reisepass abholen, Reisepass beantragen, Reisepässe, Rentenbescheinigung, ummelden, Umzug, Untersuchungsberechtigungsschein, Wunschkennzeichen, Zulassungsstelle

    Version

    Technisch geändert am 14.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt; Moisling Bürgerservicebüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Moislinger Berg 1

    23560 Lübeck

    Bürgerservicebüro befindet sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite vom Jugendzentrum! (zurückliegend zwischen Hausnummer 1 und 3). Nur EC- oder Kartenzahlung (Giro, VISA, Mastercard, V-Pay) möglich. Fotoautomat steht nicht zur Verfügung. Schilderpräger vor Ort.

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz im öffentlichem Raum
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle August-Bebel-Straße
      Linie:
      • Bus: Linie 5, 7, 11, 12

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Ausstellung und Aushändigung eines Ausweisdokumentes für Minderjährige

    Weitere Informationen

    Rote Kennzeichen gibt es nur auf Antrag. Diesen finden Sie unter: Rotes Händlerkennzeichen

    Stichwörter

    abmelden, Abmeldung, Anmeldebescheinigung, anmelden, Anmeldung, Anmeldung Umzug, Ausweis, Ausweis abholen, Ausweis beantragen, Ausweispflichtbefreiung, Befreiung der Ausweispflicht, beglaubigen, Beglaubigung, Bescheinigung für die Rente, Bürgerbüro, Diebstahl, Einwohnermeldeamt, GEZ anmelden, Kfz Kennzeichen, Kfz Kennzeichen verloren, Kfz Zulassung, Kfz-Schein, Kfz-Zulassung, Lebensbescheinigung, LübeckCard, Nummernschild, Personalausweis, Personalausweis abholen, Personalausweis beantragen, Personenabmeldung, Reisepass abholen, Reisepass beantragen, Rentenbescheinigung, umziehen, wegziehen, Wunschkennzeichen, Zulassungsstelle, Zweitwohnung anmelden

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Altes Ausweisdokument, unabhängig davon, ob dieses gültig oder bereits abgelaufen ist:
      • alter Personalausweis,
      • alter Reisepass oder
      • alter Kinderreisepass
    • wenn kein alter Personalausweis oder Pass vorhanden:
      • Geburtsurkunde
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde, in Abhängigkeit von den lokalen Regelungen der Behörde
    • bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil:
      • Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einer erziehungsberechtigten Person:
      • Sorgerechtsnachweis
    • Passfoto, das
      • aktuell und
      • biometrisch ist (für Säuglinge und Kleinkinder gelten Ausnahmen laut Fotomustertafel)

    Hinweise für Lübeck: Personalausweis für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren

    In den Bürgerservicebüros Moisling und Travemünde muss ein biometrisches Lichtbild selbst mitgebracht werden (welches nicht älter als 6 Monate sein darf, in der Größe von 45 mm x 35 mm - ohne Rand -) das den Anforderungen der Bundesdruckerei entspricht. Weitere Informationen über die Anforderungen der Bundesdruckerei erhalten Sie hier! Alle weiteren Bürgerservicebüros stellen Fotoautomaten vor Ort zur Verfügung.

    Bitte beachten Sie, dass Sie zur Beantragung neuer Ausweispapiere Ihre aktuelle Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde bei Ledigen, Heiratsurkunde, ggf. mit Bescheinigung über Namensänderung bei Verheirateten) benötigen. Sie wird zur Überprüfung der richtigen Schreibweise des aktuellen vollständigen Namens (Vor- und Nachname) benötigt. Die Personenstandsurkunde ist in Kopie ausreichend.

    Anwesenheit des Kindes
    Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten oder der Sorgeberechtigungsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten; bei Getrenntlebenden ist die Einverständniserklärung der anderen sorgeberechtigten Person nicht erforderlich,
    ggf. Ausweis oder Ausweiskopie des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils.

    Bei Erstbeantragung des Personalausweises muss der Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit erbracht werden. Dies kann bei einem ehelich geborenen Kind deutscher Eltern durch Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes und  der Personalausweise oder Pässe  der Eltern erfolgen. Bei ledigen Eltern sind die Geburtsurkunden  des Kindes und   ein Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit, wie z.B. der Personalausweis oder Pass eines Elternteils (dies muss nicht die oder der Sorgeberechtigte sein)  vorzulegen. Sollte die deutsche Staatsangehörigkeit auf anderem Wege erworben worden sein, sind entsprechende Nachweise vorzulegen. 

    In den Bürgerservicebüros Moisling und Travemünde muss ein biometrisches Lichtbild selbst mitgebracht werden (welches nicht älter als 6 Monate sein darf, in der Größe von 45 mm x 35 mm - ohne Rand -) das den Anforderungen der Bundesdruckerei entspricht. Weitere Informationen über die Anforderungen der Bundesdruckerei erhalten Sie hier! Alle weiteren Bürgerservicebüros stellen Fotoautomaten vor Ort zur Verfügung.

    Bitte beachten Sie, dass Sie zur Beantragung neuer Ausweispapiere Ihre aktuelle Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde bei Ledigen, Heiratsurkunde, ggf. mit Bescheinigung über Namensänderung bei Verheirateten) benötigen. Sie wird zur Überprüfung der richtigen Schreibweise des aktuellen vollständigen Namens (Vor- und Nachname) benötigt. Die Personenstandsurkunde ist in Kopie ausreichend.

    Anwesenheit des Kindes
    Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten oder der Sorgeberechtigungsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten; bei Getrenntlebenden ist die Einverständniserklärung der anderen sorgeberechtigten Person nicht erforderlich,
    ggf. Ausweis oder Ausweiskopie des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils.

    Bei Erstbeantragung des Personalausweises muss der Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit erbracht werden. Dies kann bei einem ehelich geborenen Kind deutscher Eltern durch Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes und  der Personalausweise oder Pässe  der Eltern erfolgen. Bei ledigen Eltern sind die Geburtsurkunden  des Kindes und   ein Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit, wie z.B. der Personalausweis oder Pass eines Elternteils (dies muss nicht die oder der Sorgeberechtigte sein)  vorzulegen. Sollte die deutsche Staatsangehörigkeit auf anderem Wege erworben worden sein, sind entsprechende Nachweise vorzulegen. 

    Voraussetzungen

    Sie können mit unter 16 Jahren einen Personalausweis erhalten, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und
    • in Deutschland gemeldet sind.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen einen wichtigen Grund haben, warum Sie Ihren Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ihre Eltern beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen den Personalausweis persönlich und zusammen mit Ihnen beim Bürgeramt beantragen:

    • Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, stellen Ihre Eltern den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind.
    • Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich per Vollmacht durch das andere sorgeberechtigte Elternteil vertreten lassen.
    • Sind Sie selbst die Person, für die der Antrag gestellt wird, müssen Sie persönlich erscheinen, da die Behörde Ihre Identität prüft. Außerdem müssen Sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
    • Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen zum Termin mit.
    • Bei Kindern ab 6 Jahren werden Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

    Fristen

    Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Hinweise für Lübeck: Personalausweis für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren

    Die Lieferzeiten für Personalausweise durch die Bundesdruckerei liegen derzeit bei 3-4  Wochen. Durch die anstehenden Sommerferien kann es hier zu Problemen kommen.

    Die Lieferzeiten für Personalausweise durch die Bundesdruckerei liegen derzeit bei 3-4  Wochen. Durch die anstehenden Sommerferien kann es hier zu Problemen kommen.

    Kosten

    Gebühren für den Personalausweis Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 22.8 EUR

    Gebühren für den vorläufigen Personalausweis Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 10.0 EUR

    Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 13.0 EUR

    Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Abgabe 30.0 EUR

    Hinweise für Lübeck: Personalausweis für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren

    Die Gebühren sind vorab bei Antragstellung zu bezahlen.
    Hier können Sie weitere Informationen zu den anfallenden Gebühren erhalten.

    Die Gebühren sind vorab bei Antragstellung zu bezahlen.
    Hier können Sie weitere Informationen zu den anfallenden Gebühren erhalten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lübeck: Personalausweis für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren

    Der Personalausweis kann von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren selbst abgeholt werden. Dafür ist eine Vollmacht der Sorgeberechtigten notwendig.
    Sorgeberechtigte können den Ausweis auch ohne Anwesenheit des Kindes und Jugendlichen unter 16 Jahren abholen.

    Wenn Sie ein Ausweisdokument beantragen möchten, können Sie zur Erfassung der notwendigen biometrischen Daten (Digitales Foto, Unterschrift, Fingerabdrücke ) ein vorhandenes Selbsterfassungsterminal (Speed Capture Terminal) in den Bürgerservicebüros St. Gertrud und Innenstadt nutzen. Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
     

    Der Personalausweis kann von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren selbst abgeholt werden. Dafür ist eine Vollmacht der Sorgeberechtigten notwendig.
    Sorgeberechtigte können den Ausweis auch ohne Anwesenheit des Kindes und Jugendlichen unter 16 Jahren abholen.

    Wenn Sie ein Ausweisdokument beantragen möchten, können Sie zur Erfassung der notwendigen biometrischen Daten (Digitales Foto, Unterschrift, Fingerabdrücke ) ein vorhandenes Selbsterfassungsterminal (Speed Capture Terminal) in den Bürgerservicebüros St. Gertrud und Innenstadt nutzen. Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
     

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 13.10.2023

    Version

    Technisch erstellt am 27.01.2016 (von: Knothe, Claudia)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Beantragung Personalausweis, Identitätsdokument, Antrag Personalausweis, Personalausweis, PA, neuer Personalausweis, Personalausweis beantragen, unter 16, elektronischer Personalausweis, Perso, Identitätsnachweis, Ausweis beantragen, jünger als 16 Jahre, Ausweis ausstellen, Ausweis, Personaldokument, Pass, Neuer PA, Lichtbildausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)