Pflegewohngeld

    Pflege: Pflegewohngeld

    Pflegewohngeld ist eine bewohnerbezogene Förderung einer Pflegeeinrichtung.

    Beschreibung

    Pflegewohngeld ist eine bewohnerbezogene Förderung der Investitionskosten bei vollstationärer Pflege. Es wird an die Träger vollstationärer Pflegeeinrichtungen für pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner gewährt, deren Einkommen und Vermögen zur Finanzierung der Investitionskosten nicht ausreicht. Dabei gilt eine Einkommensgrenze. Pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen mit geringen Einkünften und geringem Vermögen werden auf diese Weise von den Investitionskosten entlastet.
    Die Höhe des Pflegewohngeldes richtet sich insbesondere nach den Investitionskosten des Pflegeheimes und der Einkommens- und Vermögenssituation der pflegebedürftigen Bewohnerin oder des Bewohners. Maximal können 15,35 Euro täglich an Pflegewohngeld gewährt werden.
    Die Förderung ist von dem Träger der Pflegeeinrichtung bei dem zuständigen Kreis oder der kreisfreien Stadt zu beantragen. Für die Antragstellung ist die Zustimmung der pflegebedürftigen Bewohnerin oder des pflegebedürftigen Bewohners erforderlich. Unterlagen zur Einkommens- und Vermögenssituation können der Bewilligungsbehörde gesondert zugeleitet oder dem Antrag der Pflegeeinrichtung in einem verschlossenen Umschlag beigefügt werden. In bestimmten Fällen kann der Antrag auf Pflegewohngeld auch von der oder dem Pflegebedürftigen selbst gestellt werden.
    Pflegewohngeld wird nur für pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen gezahlt, für die ein Träger der Sozialhilfe in Schleswig-Holstein die Kosten der Sozialhilfe bereits trägt oder im Falle der Sozialhilfebedürftigkeit zu tragen hätte.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung (Amt für Soziales oder Sozialamt).

    Auskünfte erteilt auch die zuständige vollstationäre Pflegeeinrichtung.

    Ansprechpartner

    Kreis Nordfriesland - 3.52.2 Hauptsachgebiet Seniorenhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 6

    25813 Husum

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04841 67-183

    E-Mail: seniorenhilfe@nordfriesland.de

    E-Mail: soziales@nordfriesland.de

    Version

    Technisch erstellt am 06.05.2020

    Technisch geändert am 31.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Leistungsbescheid der Pflegekasse,
    • Nachweise über das Einkommen (auch Renten) und das vorhandene Vermögen.

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 9 i. V. mit § 82 Sozialgesetzbuch (SGB) – Elftes Buch (XI),
    • § 6 Abs. 4 Landespflegegesetz (LPflegeG),
    • § 8f. Landesverordnung zur Durchführung der §§ 5, 6 und 8 des Ausführungsgesetzes zum Pflege-Versicherungsgesetz (Landespflegegesetzverordnung - LPflegeGVO).

    Fristen

    Pflegewohngeld wird grundsätzlich ab dem Antragsmonat gewährt.
    Es kann auch ab Vorliegen der Voraussetzungen gezahlt werden, wenn der Antrag innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe des Leistungsbescheides der Pflegekasse gestellt wird.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Informationen zu Leistungen der Pflegeversicherung und Pflegewohngeld finden Sie auch auf den Seiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 21.01.2016

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Heimkosten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020