Pflegewohngeld

    Pflege: Pflegewohngeld

    Pflegewohngeld ist eine bewohnerbezogene Förderung einer Pflegeeinrichtung.

    Beschreibung

    Pflegewohngeld ist eine bewohnerbezogene Förderung der Investitionskosten bei vollstationärer Pflege. Es wird an die Träger vollstationärer Pflegeeinrichtungen für pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner gewährt, deren Einkommen und Vermögen zur Finanzierung der Investitionskosten nicht ausreicht. Dabei gilt eine Einkommensgrenze. Pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen mit geringen Einkünften und geringem Vermögen werden auf diese Weise von den Investitionskosten entlastet.
    Die Höhe des Pflegewohngeldes richtet sich insbesondere nach den Investitionskosten des Pflegeheimes und der Einkommens- und Vermögenssituation der pflegebedürftigen Bewohnerin oder des Bewohners. Maximal können 15,35 Euro täglich an Pflegewohngeld gewährt werden.
    Die Förderung ist von dem Träger der Pflegeeinrichtung bei dem zuständigen Kreis oder der kreisfreien Stadt zu beantragen. Für die Antragstellung ist die Zustimmung der pflegebedürftigen Bewohnerin oder des pflegebedürftigen Bewohners erforderlich. Unterlagen zur Einkommens- und Vermögenssituation können der Bewilligungsbehörde gesondert zugeleitet oder dem Antrag der Pflegeeinrichtung in einem verschlossenen Umschlag beigefügt werden. In bestimmten Fällen kann der Antrag auf Pflegewohngeld auch von der oder dem Pflegebedürftigen selbst gestellt werden.
    Pflegewohngeld wird nur für pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen gezahlt, für die ein Träger der Sozialhilfe in Schleswig-Holstein die Kosten der Sozialhilfe bereits trägt oder im Falle der Sozialhilfebedürftigkeit zu tragen hätte.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung (Amt für Soziales oder Sozialamt).

    Auskünfte erteilt auch die zuständige vollstationäre Pflegeeinrichtung.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Kiel - Amt für Soziale Dienste : Leistungen der Hilfe zur Pflege für die Sozialzentrumsbereiche Gaarden und Süd

    Adresse

    Hausanschrift

    Stephan-Heinzel-Straße 2

    24116 Kiel

    Wilhelmplatz

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Wilhelmplatz
      Anzahl: 4  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Stephan-Heinzel-Straße, zeitlich eingeschränkt
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Ladesäule für Elektrofahrzeuge, zeitlich eingeschränkt
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Wilhelmplatz
      Anzahl: 200  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wilhelmplatz
      Linie:
      • Bus: 14, 15, 31, 34, 91, 740, 741

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 431 901-741153

    Telefon Festnetz: +49 431 901-3242

    E-Mail: soziale.dienste@kiel.de

    Weitere Informationen

    Eine telefonische Terminabsprache wird empfohlen.

    Stichwörter

    ambulante Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Pflege, Online-Antrag Hilfe zur Pflege, stationäre Hilfe zur Pflege

    Version

    Technisch geändert am 08.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landeshauptstadt Kiel - Amt für Soziale Dienste : Leistungen der Hilfe zur Pflege für die Sozialzentrumsbereiche Ost und Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Stephan-Heinzel-Straße 2

    24116 Kiel

    Wilhelmplatz

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Wilhelmplatz
      Anzahl: 4  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Wilhelmplatz
      Anzahl: 200  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Stephan-Heinzel-Straße, zeitlich eingeschränkt
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Ladesäule für Elektrofahrzeuge, zeitlich eingeschränkt
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wilhelmplatz
      Linie:
      • Bus: 14, 15, 31, 34, 91, 740, 741

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 431 901-741153

    Telefon Festnetz: +49 431 901-3264(Mo, Di, Fr Vorm.)

    Telefon Festnetz: +49 431 901-3213(Mi, Do, Fr. Vorm)

    E-Mail: soziale.dienste@kiel.de

    Weitere Informationen

    Eine telefonische Terminabsprache wird empfohlen.

    Stichwörter

    ambulante Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Pflege, Online-Antrag Hilfe zur Pflege, stationäre Hilfe zur Pflege

    Version

    Technisch geändert am 08.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landeshauptstadt Kiel - Amt für Soziale Dienste : Leistungen der Hilfe zur Pflege für die Sozialzentrumsbereiche Mitte und Mettenhof

    Adresse

    Hausanschrift

    Stephan-Heinzel-Straße 2

    24116 Kiel

    Wilhelmplatz

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Stephan-Heinzel-Straße, zeitlich eingeschränkt
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Wilhelmplatz
      Anzahl: 4  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Wilhelmplatz
      Anzahl: 200  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Ladesäule für Elektrofahrzeuge, zeitlich eingeschränkt
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wilhelmplatz
      Linie:
      • Bus: 14, 15, 31, 34, 91, 740, 741

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 431 901-741153

    Telefon Festnetz: +49 431 901-4412

    E-Mail: soziale.dienste@kiel.de

    Weitere Informationen

    Eine telefonische Terminabsprache wird empfohlen.

    Stichwörter

    ambulante Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Pflege, Online-Antrag Hilfe zur Pflege, stationäre Hilfe zur Pflege

    Version

    Technisch geändert am 12.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fallmanagement in der Hilfe zur Pflege

    Adresse

    Hausanschrift

    Stephan-Heinzel-Straße 2

    24116 Kiel

    Wilhelmplatz

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Stephan-Heinzel-Straße, zeitlich eingeschränkt
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Wilhelmplatz
      Anzahl: 4  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Wilhelmplatz
      Anzahl: 200  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Ladesäule für Elektrofahrzeuge, zeitlich eingeschränkt
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wilhelmplatz
      Linie:
      • Bus: 14, 15, 31, 34, 91, 740, 741

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-4410

    Telefon Festnetz: +49 431 901-3211

    Fax: +49 431 901-741153

    Telefon Festnetz: +49 431 901-4506

    Telefon Festnetz: +49 431 901-4409

    Telefon Festnetz: +49 431 901-5038

    Telefon Festnetz: +49 431 901-3671

    E-Mail: soziale.dienste@kiel.de

    Weitere Informationen

    Eine telefonische Terminabsprache wird empfohlen.

    Stichwörter

    ambulante Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Pflege, Online-Antrag Hilfe zur Pflege, stationäre Hilfe zur Pflege

    Version

    Technisch geändert am 08.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Leistungsbescheid der Pflegekasse,
    • Nachweise über das Einkommen (auch Renten) und das vorhandene Vermögen.

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 9 i. V. mit § 82 Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI),
    • § 6 Abs. 4 Landespflegegesetz (LPflegeG),
    • § 8f. Landesverordnung zur Durchführung der §§ 5, 6 und 8 des Ausführungsgesetzes zum Pflege-Versicherungsgesetz (Landespflegegesetzverordnung - LPflegeGVO).

    Fristen

    Pflegewohngeld wird grundsätzlich ab dem Antragsmonat gewährt.
    Es kann auch ab Vorliegen der Voraussetzungen gezahlt werden, wenn der Antrag innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe des Leistungsbescheides der Pflegekasse gestellt wird.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Informationen zu Leistungen der Pflegeversicherung und Pflegewohngeld finden Sie auch auf den Seiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Stichwörter

    Heimkosten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de