Fahrerlaubnis mit Beschränkungen/ Auflagen Festsetzung

    Fahrerlaubnis: Änderung von Auflagen oder Beschränkungen

    In einer Fahrerlaubnis eingetragene Auflagen oder Beschränkungen können auf Antrag geändert oder gelöscht werden.

    Beschreibung

    In einer Fahrerlaubnis eingetragene Auflagen, wie zum Beispiel das Tragen einer Sehhilfe, oder Beschränkungen, wie zum Beispiel eine Beschränkung auf Kraftfahrzeuge mit automatischer Kraftübertragung aufgrund körperlicher Behinderung, können auf Antrag geändert oder gelöscht werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

    Ansprechpartner

    Führerscheinstelle Schleswig

    Adresse

    Hausanschrift

    St. Jürgener Straße 49

    24837 Schleswig

    Öffnungszeiten

    Nur nach Terminvereinbarung Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 04.11.2022 (von: Carstens, Lissa)

    Technisch geändert am 29.08.2024 (von: Wund, Rebecca)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Führerscheinstelle Flensburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Gutenbergstraße 23

    24941 Flensburg

    Öffnungszeiten

    Nur nach Terminvereinbarung Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0461 81150

    E-Mail: zulassungfl@schleswig-flensburg.de

    Version

    Technisch erstellt am 04.11.2022 (von: Carstens, Lissa)

    Technisch geändert am 29.08.2024 (von: Wund, Rebecca)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Bisherige Fahrerlaubnis (Führerschein),
    • ärztliches Gutachten oder Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle. Bitte fragen Sie hierzu vorab bei der zuständigen Stelle nach, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 46 Abs. 2 FeV

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) an. Genaue Informationen hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auflagen und Beschränkungen werden in Form von Schlüsselzahlen in die Fahrerlaubnis eingetragen (Feld 12).
    Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 22.10.2015 (von: Knothe, Claudia)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Führerschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)