Fahrerlaubnis: Änderung von Auflagen oder Beschränkungen
In einer Fahrerlaubnis eingetragene Auflagen oder Beschränkungen können auf Antrag geändert oder gelöscht werden.
Beschreibung
In einer Fahrerlaubnis eingetragene Auflagen, wie zum Beispiel das Tragen einer Sehhilfe, oder Beschränkungen, wie zum Beispiel eine Beschränkung auf Kraftfahrzeuge mit automatischer Kraftübertragung aufgrund körperlicher Behinderung, können auf Antrag geändert oder gelöscht werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Ansprechpartner
Hansestadt Lübeck - Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
Schlutuper Straße 14
23566 Lübeck
Fotoautomat steht nicht zur Verfügung. Vorsprache nur mit Termin. Nur EC-Kartenzahlung / Kreditkartenzahlung möglich!
Parkplätze
- Parkplatz: Öffentlicher Verkehrsraum Meesenring
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Kaufhof
Linie:- Bus: 4, 5, 11
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 451 115
E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de
Internet
Formulare
Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens
Stichwörter
begleitetes Fahren, Begleitetes Fahren ab 17, Berechtigung zum LKW fahren, Dienstfahrerleubnis, Fahrerkarte, Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis abgeben, Fahrerlaubnis für Taxi, Fahrerlaubnis verlängern, Fahrerlaubnisklassen, Fahrgastbeförderung, Fahrgenehmigung, Fahrlehrerwesen, Fahrschule, Fahrschulen, Fahrverbot, Führerschein, Führerschein umtauschen, Führerscheinstelle, Führerscheintausch, Ortskundeprüfung, vorläufige Fahrerlaubnis, vorläufiger Führerschein
erforderliche Unterlagen
- Bisherige Fahrerlaubnis (Führerschein),
- ärztliches Gutachten oder Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle. Bitte fragen Sie hierzu vorab bei der zuständigen Stelle nach, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Hinweise für Lübeck: Fahrerlaubnis: Änderung von Auflagen oder Beschränkungen
- Personalausweis oder Reisepass
- für die Klassen AM,A1,A2,A,B,BE,L und T ist die Vorlage einer Sehtestbescheinigung von einem Optiker oder einer anerkannten Sehteststelle erforderlich.
- für die Klassen C1,C1E,C,CE,D1,D1E,D und DE ist die Vorlage eines augenärztlichen Gutachtens gemäß Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
§ 46 Abs. 2 FeV
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Lübeck: Fahrerlaubnis: Änderung von Auflagen oder Beschränkungen
die Bearbeitungsdauer beträgt 4 Wochen
Kosten
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) an. Genaue Informationen hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Hinweise für Lübeck: Fahrerlaubnis: Änderung von Auflagen oder Beschränkungen
Eine Gebühr von 42,60 € fällt an.
Hinweise (Besonderheiten)
Auflagen und Beschränkungen werden in Form von Schlüsselzahlen in die Fahrerlaubnis eingetragen (Feld 12).
Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung.
Hinweise für Lübeck: Fahrerlaubnis: Änderung von Auflagen oder Beschränkungen
Bei Austragen der Sehhilfe aus der Fahrerlaubnis bitte ein neues biometrisches Passbild (ohne Sehilfe) mitbringen.
Es muss ein Termin mit der Dienstleistung "Umtausch/Umstellung" gebucht werden.
Zum Termin muss der Ausweis, Führerschein, biometrisches Lichtbild, Bankkarte
und einen Sehtest bspw. vom Optiker mitbringen.
Wenn der Sehtest auch aufweist, dass derjenige keine Sehhilfe mehr benötigt, ist das vollkommen ausreichend.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Führerschein