Fahrerlaubnis mit Beschränkungen/ Auflagen Festsetzung

    Fahrerlaubnis: Änderung von Auflagen oder Beschränkungen

    In einer Fahrerlaubnis eingetragene Auflagen oder Beschränkungen können auf Antrag geändert oder gelöscht werden.

    Beschreibung

    In einer Fahrerlaubnis eingetragene Auflagen, wie zum Beispiel das Tragen einer Sehhilfe, oder Beschränkungen, wie zum Beispiel eine Beschränkung auf Kraftfahrzeuge mit automatischer Kraftübertragung aufgrund körperlicher Behinderung, können auf Antrag geändert oder gelöscht werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

    Ansprechpartner

    Hansestadt Lübeck - Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlutuper Straße 14

    23566 Lübeck

    Fotoautomat steht nicht zur Verfügung. Vorsprache nur mit Termin. Nur EC-Kartenzahlung / Kreditkartenzahlung möglich!

    Parkplätze

    • Parkplatz: Öffentlicher Verkehrsraum Meesenring
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Kaufhof
      Linie:
      • Bus: 4, 5, 11

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de

    Internet

    Formulare

    Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens

    Stichwörter

    begleitetes Fahren, Begleitetes Fahren ab 17, Berechtigung zum LKW fahren, Dienstfahrerleubnis, Fahrerkarte, Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis abgeben, Fahrerlaubnis für Taxi, Fahrerlaubnis verlängern, Fahrerlaubnisklassen, Fahrgastbeförderung, Fahrgenehmigung, Fahrlehrerwesen, Fahrschule, Fahrschulen, Fahrverbot, Führerschein, Führerschein umtauschen, Führerscheinstelle, Führerscheintausch, Ortskundeprüfung, vorläufige Fahrerlaubnis, vorläufiger Führerschein

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Bisherige Fahrerlaubnis (Führerschein),
    • ärztliches Gutachten oder Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle. Bitte fragen Sie hierzu vorab bei der zuständigen Stelle nach, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Hinweise für Lübeck: Fahrerlaubnis: Änderung von Auflagen oder Beschränkungen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • für die Klassen AM,A1,A2,A,B,BE,L und T ist die Vorlage einer Sehtestbescheinigung von einem Optiker oder einer anerkannten Sehteststelle erforderlich.
    • für die Klassen C1,C1E,C,CE,D1,D1E,D und DE ist die Vorlage eines augenärztlichen Gutachtens gemäß Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    § 46 Abs. 2 FeV

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lübeck: Fahrerlaubnis: Änderung von Auflagen oder Beschränkungen

    die Bearbeitungsdauer beträgt 4 Wochen

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) an. Genaue Informationen hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

    Hinweise für Lübeck: Fahrerlaubnis: Änderung von Auflagen oder Beschränkungen


    Eine Gebühr von 42,60 € fällt an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auflagen und Beschränkungen werden in Form von Schlüsselzahlen in die Fahrerlaubnis eingetragen (Feld 12).
    Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung.
     

    Hinweise für Lübeck: Fahrerlaubnis: Änderung von Auflagen oder Beschränkungen

    Bei Austragen der Sehhilfe aus der Fahrerlaubnis bitte ein neues biometrisches Passbild (ohne Sehilfe) mitbringen.

    Es muss ein Termin mit der Dienstleistung "Umtausch/Umstellung" gebucht werden.
    Zum Termin muss der  Ausweis, Führerschein, biometrisches Lichtbild, Bankkarte
    und einen Sehtest bspw. vom Optiker mitbringen.
    Wenn der Sehtest auch aufweist, dass derjenige keine Sehhilfe mehr benötigt, ist das vollkommen ausreichend.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2024

    Stichwörter

    Führerschein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de