Fahrerlaubnis mit Beschränkungen/ Auflagen Festsetzung

    Fahrerlaubnis: Änderung von Auflagen oder Beschränkungen

    In einer Fahrerlaubnis eingetragene Auflagen oder Beschränkungen können auf Antrag geändert oder gelöscht werden.

    Beschreibung

    In einer Fahrerlaubnis eingetragene Auflagen, wie zum Beispiel das Tragen einer Sehhilfe, oder Beschränkungen, wie zum Beispiel eine Beschränkung auf Kraftfahrzeuge mit automatischer Kraftübertragung aufgrund körperlicher Behinderung, können auf Antrag geändert oder gelöscht werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

    Ansprechpartner

    Stadt Flensburg - Kooperation Zulassungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Gutenbergstraße 23

    24941 Flensburg

    Die Aufgaben werden im Rahmen der Kooperation der Zulassungsstellen durch die KFZ-Zulassungsbehörde und Führerscheinstelle des Kreises Schleswig-Flensburg wahrgenommen.

    Öffnungszeiten

    Kfz-Zulassungsbehörde: Mo. - Fr. 07.30 Uhr - 12.00 Uhr Di. nachm. 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Do. nachm. 13.30 Uhr - 16.30 Uhr Führerscheinstelle: Mo. - Fr. 08.30 Uhr - 12.00 Uhr Do. nachm. 15.00 Uhr - 17.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0461 8115-0

    Fax: 0461 8115-155

    E-Mail: zulassungfl@schleswig-flensburg.de

    Version

    Technisch geändert am 12.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Bisherige Fahrerlaubnis (Führerschein),
    • ärztliches Gutachten oder Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle. Bitte fragen Sie hierzu vorab bei der zuständigen Stelle nach, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) an. Genaue Informationen hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auflagen und Beschränkungen werden in Form von Schlüsselzahlen in die Fahrerlaubnis eingetragen (Feld 12).
    Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Führerschein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de