Breitensport Förderung

    Sportförderung beim Land beantragen

    Durch die allgemeine Sportförderung sollen Einrichtungen, Maßnahmen und Projekte zur Unterstützung und Weiterentwicklung eines landesweiten, vielfältigen und sozialverträglichen Sportangebotes gefördert werden.

    Beschreibung

    Sportförderung

    Antragsberechtigt im Rahmen der Richtlinie über die Förderung des Sports in Schleswig-Holstein (Sportförderrichtlinie) sind insbesondere schleswig-holsteinische Gemeinden, kreisangehörige und kreisfreie Städte, Ämter, Kreise und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) sowie gemeinnützige Vereine und -verbände. Gefördert werden hier insbesondere:

    • Einrichtungen des Leistungssports (u. a Baumaßnahmen und Betriebskosten von Bundesstützpunkten, Leistungssportzentren der Landesfachverbände, Häuser der Athleten) insbesondere bei anteiliger Förderung des Bundes,
    • Partnerschulen des Leistungssports,
    • Sportmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen
    • Ausrichtung von Landesmeisterschaften, Deutschen Meisterschaften, Europameisterschaften,
    • Weltmeisterschaften sowie sonstigen Sportveranstaltungen von überregionaler Bedeutung
    • Erstellung von kommunalen Sport(stätten)entwicklungsplänen,
    • Umsetzung von Maßnahmen für Sport und Bewegung im öffentlichen Raum auf Grundlage einer Sportentwicklungsplanung,
    • Freiwilliges Soziales Jahr im Sport,
      Fußball Fan-Projekte

    Fördergegenstand der Richtlinie über die Förderung von kommunalen Sportstätten in Schleswig-Holstein (Sportstättenförderrichtlinie) sind Maßnahmen für nicht überdachte Spielfelder und Laufbahnen, die spielfeldzugehörige Infrastruktur sowie spielfeldgebundene Leichtathletikinfrastruktur. Zuwendungsfähig sind weiterhin Maßnahmen, die zum Erhalt der Funktionsfähigkeit und/oder der Senkung der Betriebskosten von Einfeld- und kleinen Zweifeldhallen, sowie der Hallen- und Freibäder, die überwiegend der sportlichen Betätigung und dem Schwimmen lernen dienen, beitragen.
    Spielfelder im Sinne der Richtlinie sind nicht überdachte Spielfelder mit bis zu 4.999 m2 Grundfläche (Typ 1) und Großspielfelder mit mehr als 4.999 m2 Grundfläche (Typ 2). Spielfeldzugehörige Infrastruktur im Sinne dieser Richtlinie sind originäre Sportstätten-Einrichtungen wie z.B. Tribünen (auch überdacht), Umkleiden, sanitäre Anlagen, barrierefreie Wege auf der Anlage und Lagerstätten von Sportgerät.
    Laufbahnen im Sinne der Richtlinie sind nicht überdachte 400m Rundlaufbahnen sowie 100m Kurzstreckenbahnen inklusive der Gräben für den Hindernislauf. Spielfeldgebundene Leichtathletikinfrastruktur im Sinne dieser Richtlinie sind Sprunganlagen (Hochsprunganlage, Stabhochsprunganlage, Weitsprunganlage und Dreisprunganlage) sowie Wurfanlagen (Diskuswurfanlage, Hammerwurfanlage, Speerwurfanlage und Kugelstoßanlage).
    Von der Förderung ausgenommene Spezialsportanlagen sind Anlagen insbesondere für Sportarten wie zum Beispiel Tennis, Reitsport, Golfsport, Fahrsport, Schießsport, Boule, Beach-Soccer, Beach-Tennis, Street-Basketball.

    Im Sinne der Richtlinie weisen Einfeldhallen eine maximale Hallenfläche von 15 x 27 x 7 Metern auf; kleine Zweifeldhallen sind Sporthallen mit einer maximalen Hallenfläche von 18 x 36 x 7 Metern.

    Zuständigkeit

    An das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein

    Ansprechpartner

    Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 7125

    24171 Kiel

    Hausanschrift

    Düsternbrooker Weg 92

    24105 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: +49 431 988-2833

    Telefon Festnetz: +49 431 988-0

    E-Mail: poststelle@im.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Die Antragsformulare auf eine Förderung durch das Land können auf den Seiten des Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS) heruntergeladen werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zur Sportförderung finden Sie auf den Seiten des Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS) und des Landessportverbandes Schleswig-Holstein (LSV SH).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de