Sportförderung beim Land beantragen
Durch die allgemeine Sportförderung sollen Einrichtungen, Maßnahmen und Projekte zur Unterstützung und Weiterentwicklung eines landesweiten, vielfältigen und sozialverträglichen Sportangebotes gefördert werden.
Beschreibung
Sportförderung
Antragsberechtigt im Rahmen der Richtlinie über die Förderung des Sports in Schleswig-Holstein (Sportförderrichtlinie) sind insbesondere schleswig-holsteinische Gemeinden, kreisangehörige und kreisfreie Städte, Ämter, Kreise und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) sowie gemeinnützige Vereine und –verbände. Gefördert werden hier insbesondere:
- Einrichtungen des Leistungssports (u. a Baumaßnahmen und Betriebskosten von Bundesstützpunkten, Leistungssportzentren der Landesfachverbände, Häuser der Athleten) insbesondere bei anteiliger Förderung des Bundes,
- Partnerschulen des Leistungssports,
- Sportmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen
- Ausrichtung von Landesmeisterschaften, Deutschen Meisterschaften, Europameisterschaften,
- Weltmeisterschaften sowie sonstigen Sportveranstaltungen von überregionaler Bedeutung
- Erstellung von kommunalen Sport(stätten)entwicklungsplänen,
- Umsetzung von Maßnahmen für Sport und Bewegung im öffentlichen Raum auf Grundlage einer Sportentwicklungsplanung,
- Freiwilliges Soziales Jahr im Sport,
Fußball Fan-Projekte
Zuständigkeit
An das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein
Ansprechpartner
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 7125
24171 Kiel
Kontakt
Internet
Formulare
Die Antragsformulare auf eine Förderung durch das Land können auf den Seiten des Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS) heruntergeladen werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zur Sportförderung finden Sie auf den Seiten des Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS) und des Landessportverbandes Schleswig-Holstein (LSV SH).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein