Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen
Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege können bei entsprechend geringem Einkommen auf Antrag ganz oder teilweise erlassen bzw. übernommen werden.
Beschreibung
Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege werden Elternbeiträge erhoben. Auf Antrag wird der Elternbeitrag bei Eltern mit geringem Einkommen für den Besuch des Kindes/der Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege ganz oder teilweise von der Gemeinde/der Stadt/dem Kreis erlassen bzw. übernommen. Wenn die Eltern Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, wird der Elternbeitrag auf Antrag ganz erlassen bzw. übernommen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Gesetzlich zuständig sind die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Stadt Norderstedt als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Viele Kreise haben die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltungen beauftragt, die Aufgabe wahrzunehmen.
Hinweise für Harrislee: Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen
Ansprechpartner für Familien mit geringerem Einkommen und Familien mit mehreren Kindern in Kindertageseinrichtungen, die auf Antrag eine Ermäßigung des Teilnahmebeitrages oder der Gebühr erhalten können, sind die in Harrislee tätigen freien Träger der Einrichtungen. Der Umfang der Ermäßigung bei Familien mit geringem Einkommen richtet sich danach, in welcher Höhe das einzusetzende Einkommen den Bedarf einer Familie (hier nur Abdeckung des notwendigen Lebensunterhaltes) über- oder unterschreitet. Eine Ermäßigung kann zwischen 10 Prozent und 100 Prozent im Rahmen der Förderrichtlinien des Kreises Schleswig-Flensburg liegen.
Ansprechpartner für Familien mit geringerem Einkommen und Familien mit mehreren Kindern in Kindertageseinrichtungen, die auf Antrag eine Ermäßigung des Teilnahmebeitrages oder der Gebühr erhalten können, sind die in Harrislee tätigen freien Träger der Einrichtungen. Der Umfang der Ermäßigung bei Familien mit geringem Einkommen richtet sich danach, in welcher Höhe das einzusetzende Einkommen den Bedarf einer Familie (hier nur Abdeckung des notwendigen Lebensunterhaltes) über- oder unterschreitet. Eine Ermäßigung kann zwischen 10 Prozent und 100 Prozent im Rahmen der Förderrichtlinien des Kreises Schleswig-Flensburg liegen.
Ansprechpartner
Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Soziale Sicherung Handewitt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04608 9720-0
Fax: 04608 9720-30
Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Kita und Tagespflege
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag  08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 15:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Gemeinde Harrislee - Abteilung Bildung, Soziales, Brandschutz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
dienstags: 08:00-13:00 und 14:30-16:30 Uhr
mittwochs: 14:30-17:30 Uhr
donnerstags: 08:00-13:00 Uhr
freitags: 08:00-12:00 Uhr
Empfohlen wird, dass Bürgerinnen und Bürger alle Anliegen, die eine persönliche Vorsprache im Bürgerhaus nicht erfordern, schriftlich, per Telefon, über die vorhandenen Online-Antragsassistenten, per E-Mail oder per Telefax erledigen.
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Nachweise zum Bezug von Sozialleistungen oder über Einkünfte, Miete und Belastungen. Es wird empfohlen sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
Formulare
Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Werden Kostenbeiträge ganz oder teilweise übernommen, erfolgt die Übernahme spätestens ab dem Tage, an dem der Antrag bei der Behörde eingegangen ist. Einige kommunale Satzungen sehen eine Leistung schon ab Beginn des Antragsmonats vor. Eine darüberhinausgehende rückwirkende Ermäßigung/Übernahme der Kosten wird regelmäßig nicht gewährt.
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Veränderungen jeglicher Art (familiär oder finanziell) sind unverzüglich der zuständigen Stelle mitzuteilen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
KiTa