Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen
Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege können bei entsprechend geringem Einkommen auf Antrag ganz oder teilweise erlassen bzw. übernommen werden.
Beschreibung
Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege werden Elternbeiträge erhoben. Auf Antrag wird der Elternbeitrag bei Eltern mit geringem Einkommen für den Besuch des Kindes/der Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege ganz oder teilweise von der Gemeinde/der Stadt/dem Kreis erlassen bzw. übernommen. Wenn die Eltern Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, wird der Elternbeitrag auf Antrag ganz erlassen bzw. übernommen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Gesetzlich zuständig sind die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Stadt Norderstedt als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Viele Kreise haben die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltungen beauftragt, die Aufgabe wahrzunehmen.
Ansprechpartner
Stadt Quickborn - Bürgerdienste - Leistungsgewährung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: direkt vor dem Rathaus
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkpalette gegenüber des Rathauses
Anzahl: 100
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04106 6110( Hinweis: Die telefonische Erreichbarkeit der Abteilung ist derzeit nur mittwochs möglich. Aufgrund der hohen Auftragslage sind mit längen Bearbeitungszeiten zurechen. Wir bitten von Nachfragen abzusehen. Teilen Sie Ihre Anliegen gerne über unsere Mailadresse mit. Siehe unten. )
Fax: 04106 611400
E-Mail: leistungsgewaehrung@quickborn.de
Internet
Bankverbindung
Stadt Quickborn
Empfänger: Stadt Quickborn
IBAN: DE72 2305 1030 0007 0500 16
BIC: NOLADE21SHO
Bankinstitut: Sparkasse Südholstein
Stadt Quickborn
Empfänger: Stadt Quickborn
IBAN: DE53 2219 1405 0058 0000 50
BIC: GENODEF1PIN
Bankinstitut: VR Bank in Holstein eG
Formulare
Antrag auf Geschwisterermäßigung 2024
Ellerau - Antrag auf Ermäßigung des Teilnahmebeitrages in Kindertageseinrichtungen
SEPA - Lastschriftmandat Quickborn
SEPA - Lastschriftmandat Bönningstedt
SEPA - Lastschriftmandat Ellerau
Quickborn, Bönningstedt, Hasloh - Antrag auf Ermäßigung des Kostenbeitrages für die Betreuunng in einer Kindertageseinrichtung
SEPA - Lastschriftmandat Hasloh
Weitere Informationen
Hinweis: Die Telefonische erreichbarkeit der Abteilung ist derzeit nur Mittwochs möglich. Auf grund der hohen Auftragslage sind mit längen Bearbeitungszeiten zu rechen. Wir bitten von Nachfragen ab zu sehen. Teilen Sie Ihre Anliegen gerne über unsere Mailadresse mit. Siehe unten.
erforderliche Unterlagen
Nachweise zum Bezug von Sozialleistungen oder über Einkünfte, Miete und Belastungen. Es wird empfohlen sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
Formulare
Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Werden Kostenbeiträge ganz oder teilweise übernommen, erfolgt die Übernahme spätestens ab dem Tage, an dem der Antrag bei der Behörde eingegangen ist. Einige kommunale Satzungen sehen eine Leistung schon ab Beginn des Antragsmonats vor. Eine darüberhinausgehende rückwirkende Ermäßigung/Übernahme der Kosten wird regelmäßig nicht gewährt.
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Veränderungen jeglicher Art (familiär oder finanziell) sind unverzüglich der zuständigen Stelle mitzuteilen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
KiTa