Gebühr für Kindertageseinrichtungen Ermäßigung

    Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen

    Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege können bei entsprechend geringem Einkommen auf Antrag ganz oder teilweise erlassen bzw. übernommen werden.

    Beschreibung

    Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege werden Elternbeiträge erhoben. Auf Antrag wird der Elternbeitrag bei Eltern mit geringem Einkommen für den Besuch des Kindes/der Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege ganz oder teilweise von der Gemeinde/der Stadt/dem Kreis erlassen bzw. übernommen. Wenn die Eltern Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, wird der Elternbeitrag auf Antrag ganz erlassen bzw. übernommen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Gesetzlich zuständig sind die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Stadt Norderstedt als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Viele Kreise haben die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltungen beauftragt, die Aufgabe wahrzunehmen.

    Ansprechpartner

    Stadt Geesthacht

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 15

    21502 Geesthacht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04152 13-0

    Fax: 04152 13-266

    E-Mail: info@geesthacht.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.09.2011

    Technisch geändert am 10.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Fachdienst 32 - Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 15

    21502 Geesthacht

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Am Hintereingang gibt es eine Klingel für den rollstuhlgerechten Zugang. 

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr Freitag geschlossen 

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4152 13-314

    Fax: +49 4152 13-467

    E-Mail: soziales@geesthacht.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 07.11.2024

    Technisch geändert am 23.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Fachdienst 33 - Kita

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 15

    21502 Geesthacht

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Am Hintereingang gibt es eine Klingel für den rollstuhlgerechten Zugang. 

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr Freitag geschlossen 

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4152 13-430

    Fax: +49 4152 13-467

    E-Mail: sandra.zwingmann@geesthacht.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 07.11.2024

    Technisch geändert am 19.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Stadt Geesthacht (Rathaus)

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 15

    21502 Geesthacht

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Geesthacht, Markt
      Linien:
      • Bus: 639
      • Bus: 8870
      • Bus: 339
      • Bus: 539
      • Bus: 139
      • Bus: 8896
      • Bus: 638
      • Bus: 8800

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Am Hintereingang gibt es eine Klingel für den rollstuhlgerechten Zugang. 

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr Freitag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4152 130(Zentrale)

    Fax: +49 4152 13396

    E-Mail: info@geesthacht.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Nachweise zum Bezug von Sozialleistungen oder über Einkünfte, Miete und Belastungen. Es wird empfohlen sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

    Formulare

    Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Werden Kostenbeiträge ganz oder teilweise übernommen, erfolgt die Übernahme spätestens ab dem Tage, an dem der Antrag bei der Behörde eingegangen ist. Einige kommunale Satzungen sehen eine Leistung schon ab Beginn des Antragsmonats vor. Eine darüberhinausgehende rückwirkende Ermäßigung/Übernahme der Kosten wird regelmäßig nicht gewährt.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Veränderungen jeglicher Art (familiär oder finanziell) sind unverzüglich der zuständigen Stelle mitzuteilen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 11.03.2015

    Technisch geändert am 15.01.2025

    Stichwörter

    KiTa

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020