Gebühr für Kindertageseinrichtungen Ermäßigung

    Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen

    Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege können bei entsprechend geringem Einkommen auf Antrag ganz oder teilweise erlassen bzw. übernommen werden.

    Beschreibung

    Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege werden Elternbeiträge erhoben. Auf Antrag wird der Elternbeitrag bei Eltern mit geringem Einkommen für den Besuch des Kindes/der Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege ganz oder teilweise von der Gemeinde/der Stadt/dem Kreis erlassen bzw. übernommen. Wenn die Eltern Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, wird der Elternbeitrag auf Antrag ganz erlassen bzw. übernommen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Gesetzlich zuständig sind die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Stadt Norderstedt als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Viele Kreise haben die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltungen beauftragt, die Aufgabe wahrzunehmen.

    Ansprechpartner

    Kreis Dithmarschen - Fachdienst 121 - Wirtschaftliche Jugendhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Stettiner Straße 30

    25746 Heide

    Öffnungszeiten

    Mo- Fr 08:00 - 12:00 UhrDo 14:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: fd-wirtschaftliche-jugendhilfe@dithmarschen.de

    Telefon Festnetz: 0481 97-0

    Fax: 0481 97-1499

    Formulare

    Kita-Bescheinigung
    FD121 Kindertagespflege - Bescheinigung des Arbeitgebers
    FD121 Kindertagespflege - Antrag auf Erlass des Kostenbeitrages
    FD121 Kindertagespflege - Antrag auf Gewährung einer laufenden Geldleistung der Eltern
    FD121 Kindertagespflege - Antrag auf Gewährung einer laufenden Geldleistung durch Tagespflegeperson
    FD121 Kindertagespflege - KiTa - Antrag Übernahme KiTa-Gebühren - Sozialstaffel

    Version

    Technisch erstellt am 26.11.2021 (von: Webservice, Kreis Dithmarschen)

    Technisch geändert am 27.09.2024 (von: Webservice, Kreis Dithmarschen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Nachweise zum Bezug von Sozialleistungen oder über Einkünfte, Miete und Belastungen. Es wird empfohlen sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

    Formulare

    Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Werden Kostenbeiträge ganz oder teilweise übernommen, erfolgt die Übernahme spätestens ab dem Tage, an dem der Antrag bei der Behörde eingegangen ist. Einige kommunale Satzungen sehen eine Leistung schon ab Beginn des Antragsmonats vor. Eine darüberhinausgehende rückwirkende Ermäßigung/Übernahme der Kosten wird regelmäßig nicht gewährt.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Veränderungen jeglicher Art (familiär oder finanziell) sind unverzüglich der zuständigen Stelle mitzuteilen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 11.03.2015 (von: Knothe, Claudia)

    Technisch geändert am 27.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    KiTa

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)