• Sülfeld (Landkreis Segeberg, Schleswig-Holstein)
Kultur- und Tourismustaxe

Bettensteuer

Kommunen die als Tourismusort anerkannt sind, können eine Tourismusabgabe erheben.

Beschreibung

Kommunen können von Unternehmen (z. B. Hotels, Pensionen, Gastwirtschaften) eine Tourismusabgabe erheben, wenn sie als "Kur-, Erholungs- oder Tourismusort" (z. B. Heilbad) anerkannt sind und eine entsprechende Ortssatzung hierzu erlassen haben.

Die Tourismusabgabe ersetzt begrifflich die Fremdenverkehrsabgabe.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Gebiet Sie Ihr Gewerbe oder Unternehmen betreiben, bzw. wo Sie eine Betriebsstätte unterhalten.

erforderliche Unterlagen

Keine

Formulare

Keine

Fristen

Keine

Kosten

Die Höhe der Tourismusabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.

Hinweise (Besonderheiten)

Allgemeine Informationen zum Thema Tourismus in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH (TASH).

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Version

Technisch erstellt am 10.03.2015 (von: Knothe, Claudia)

Technisch geändert am 03.12.2024 (von: Intern, System)

Stichwörter

Tourismustaxe, Bettensteuer, Kurtaxe

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)