Bettensteuer
Kommunen die als Tourismusort anerkannt sind, können eine Tourismusabgabe erheben.
Beschreibung
Kommunen können von Unternehmen (z. B. Hotels, Pensionen, Gastwirtschaften) eine Tourismusabgabe erheben, wenn sie als "Kur-, Erholungs- oder Tourismusort" (z. B. Heilbad) anerkannt sind und eine entsprechende Ortssatzung hierzu erlassen haben.
Die Tourismusabgabe ersetzt begrifflich die Fremdenverkehrsabgabe.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Gebiet Sie Ihr Gewerbe oder Unternehmen betreiben, bzw. wo Sie eine Betriebsstätte unterhalten.
Ansprechpartner
Amt Kropp-Stapelholm - Steuern und Abgaben (II.05)
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Mutter- und Kindparkplatz: Hinter dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Hinter dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Auf dem Marktplatz
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle: Kropp Schule/ZOB
Linien:- Bus: 772
- Bus: 678
- Bus: 726
- Bus: 676
- Bus: 680
- Bus: 771
- Bus: 681
- Bus: 677
- Bus: 725
- Bus: 774
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Keine
Formulare
Keine
Fristen
Keine
Kosten
Die Höhe der Tourismusabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.
Hinweise (Besonderheiten)
Allgemeine Informationen zum Thema Tourismus in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH (TASH).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Tourismustaxe, Bettensteuer, Kurtaxe