Kultur- und Tourismustaxe

    Bettensteuer

    Kommunen die als Tourismusort anerkannt sind, können eine Tourismusabgabe erheben.

    Beschreibung

    Kommunen können von Unternehmen (z. B. Hotels, Pensionen, Gastwirtschaften) eine Tourismusabgabe erheben, wenn sie als "Kur-, Erholungs- oder Tourismusort" (z. B. Heilbad) anerkannt sind und eine entsprechende Ortssatzung hierzu erlassen haben.

    Die Tourismusabgabe ersetzt begrifflich die Fremdenverkehrsabgabe.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Gebiet Sie Ihr Gewerbe oder Unternehmen betreiben, bzw. wo Sie eine Betriebsstätte unterhalten.

    Ansprechpartner

    Steueramt - Amt Langballig

    Adresse

    Hausanschrift

    Süderende 1

    24977 Langballig

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Montag 08.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 03.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Formulare

    Keine

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Die Höhe der Tourismusabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Allgemeine Informationen zum Thema Tourismus in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH (TASH).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Kurtaxe, Tourismustaxe, Bettensteuer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de