Bettensteuer
Kommunen die als Tourismusort anerkannt sind, können eine Tourismusabgabe erheben.
Beschreibung
Kommunen können von Unternehmen (z. B. Hotels, Pensionen, Gastwirtschaften) eine Tourismusabgabe erheben, wenn sie als "Kur-, Erholungs- oder Tourismusort" (z. B. Heilbad) anerkannt sind und eine entsprechende Ortssatzung hierzu erlassen haben.
Die Tourismusabgabe ersetzt begrifflich die Fremdenverkehrsabgabe.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Gebiet Sie Ihr Gewerbe oder Unternehmen betreiben, bzw. wo Sie eine Betriebsstätte unterhalten.
Ansprechpartner
Touristinformation Glücksburg
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
November - März: Montag bis Freitag 09.00 - 17.00 Uhr April: Montag bis Freitag 09.00 - 18.00 Uhr Mai - September: Montag bis Freitag 09.00 - 18.00 Uhr Samstag/Sonntag, 10.00 - 14.00 Uhr feiertags Oktober: Montag - Freitag 09.00 - 17.00 Uhr Samstag/Sonntag, 10.00 - 14.00 Uhr feiertags
Kontakt
Internet
Stadt Flensburg - Steuern
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 15.00 Uhr Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr und nach Terminvergabe.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0461 85-0
E-Mail: steuerverwaltung@flensburg.de
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat
erforderliche Unterlagen
Keine
Formulare
Keine
Fristen
Keine
Kosten
Die Höhe der Tourismusabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.
Hinweise (Besonderheiten)
Allgemeine Informationen zum Thema Tourismus in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH (TASH).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Bettensteuer, Kurtaxe, Tourismustaxe