Kultur- und Tourismustaxe

    Bettensteuer

    Kommunen die als Tourismusort anerkannt sind, können eine Tourismusabgabe erheben.

    Beschreibung

    Kommunen können von Unternehmen (z. B. Hotels, Pensionen, Gastwirtschaften) eine Tourismusabgabe erheben, wenn sie als "Kur-, Erholungs- oder Tourismusort" (z. B. Heilbad) anerkannt sind und eine entsprechende Ortssatzung hierzu erlassen haben.

    Die Tourismusabgabe ersetzt begrifflich die Fremdenverkehrsabgabe.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Gebiet Sie Ihr Gewerbe oder Unternehmen betreiben, bzw. wo Sie eine Betriebsstätte unterhalten.

    Ansprechpartner

    Touristinformation Glücksburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Schinderdam 5

    24960 Glücksburg (Ostsee)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    November - März: Montag bis Freitag 09.00 - 17.00 Uhr April: Montag bis Freitag 09.00 - 18.00 Uhr Mai - September: Montag bis Freitag 09.00 - 18.00 Uhr Samstag/Sonntag, 10.00 - 14.00 Uhr feiertags Oktober: Montag - Freitag 09.00 - 17.00 Uhr Samstag/Sonntag, 10.00 - 14.00 Uhr feiertags

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 463145 1100

    Fax: +49 4631 451800

    E-Mail: touristinfo@gluecksburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Flensburg - Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Eckernförder Landstraße 65

    24941 Flensburg

    Telekom-Gebäude

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 15.00 Uhr Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr und nach Terminvergabe.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0461 85-0

    E-Mail: steuerverwaltung@flensburg.de

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Formulare

    Keine

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Die Höhe der Tourismusabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Allgemeine Informationen zum Thema Tourismus in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH (TASH).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2024

    Stichwörter

    Bettensteuer, Kurtaxe, Tourismustaxe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de