Bettensteuer
Kommunen die als Tourismusort anerkannt sind, können eine Tourismusabgabe erheben.
Beschreibung
Kommunen können von Unternehmen (z. B. Hotels, Pensionen, Gastwirtschaften) eine Tourismusabgabe erheben, wenn sie als "Kur-, Erholungs- oder Tourismusort" (z. B. Heilbad) anerkannt sind und eine entsprechende Ortssatzung hierzu erlassen haben.
Die Tourismusabgabe ersetzt begrifflich die Fremdenverkehrsabgabe.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Gebiet Sie Ihr Gewerbe oder Unternehmen betreiben, bzw. wo Sie eine Betriebsstätte unterhalten.
Ansprechpartner
Stadt Pinneberg - Sachgebiet Steuern und Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkhaus P3 - Friedrich-Ebert-Str. 31
Anzahl: k.A. Gebühren: ja - Parkplatz: Parkhaus 45 - Friedrich-Ebert-Str. 3
Anzahl: k.A. Gebühren: ja - Parkplatz: Parkhaus 8 - Friedrich-Ebert-Str. 37
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle Friedrich-Ebert-Straße
Linien:- Bus: Linie 285
- Bus: Linie 6663
- Bus: Linie 594
- Bus: Linie 185
- Haltestelle: Bushaltestelle Bismarckstraße
Linien:- Bus: Linie 285
- Bus: Linie 185
- Bus: Linie 6663
- Bus: Linie 594
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Fax: 04101 2111398
Telefon Festnetz: 04101 2111331
Kontaktperson
Frau Beier (Sachgebietsleitung Steuern und Abgaben)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04101 2111330
Frau Dressler (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04101 2111332
Herr Nickels (Sachbearbeiter)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04101 2111321
Frau A. Prahl (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Frau Reumann (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04101 2111333
Frau Swandulla (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04101 211293
erforderliche Unterlagen
Keine
Formulare
Keine
Fristen
Keine
Kosten
Die Höhe der Tourismusabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.
Hinweise (Besonderheiten)
Allgemeine Informationen zum Thema Tourismus in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH (TASH).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Kurtaxe, Tourismustaxe, Bettensteuer