Kultur- und Tourismustaxe

    Bettensteuer

    Kommunen die als Tourismusort anerkannt sind, können eine Tourismusabgabe erheben.

    Beschreibung

    Kommunen können von Unternehmen (z. B. Hotels, Pensionen, Gastwirtschaften) eine Tourismusabgabe erheben, wenn sie als "Kur-, Erholungs- oder Tourismusort" (z. B. Heilbad) anerkannt sind und eine entsprechende Ortssatzung hierzu erlassen haben.

    Die Tourismusabgabe ersetzt begrifflich die Fremdenverkehrsabgabe.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Gebiet Sie Ihr Gewerbe oder Unternehmen betreiben, bzw. wo Sie eine Betriebsstätte unterhalten.

    Ansprechpartner

    Stadt Pinneberg - Sachgebiet Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 10

    25421 Pinneberg

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkhaus P3 - Friedrich-Ebert-Str. 31
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parkhaus 45 - Friedrich-Ebert-Str. 3
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parkhaus 8 - Friedrich-Ebert-Str. 37
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle Friedrich-Ebert-Straße
      Linien:
      • Bus: Linie 285
      • Bus: Linie 6663
      • Bus: Linie 594
      • Bus: Linie 185
    • Haltestelle: Bushaltestelle Bismarckstraße
      Linien:
      • Bus: Linie 285
      • Bus: Linie 185
      • Bus: Linie 6663
      • Bus: Linie 594

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 04101 2111398

    Telefon Festnetz: 04101 2111331

    E-Mail: pf-steuerbuero@stadtverwaltung.pinneberg.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 24.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Formulare

    Keine

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Die Höhe der Tourismusabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Allgemeine Informationen zum Thema Tourismus in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH (TASH).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Kurtaxe, Tourismustaxe, Bettensteuer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de