Kultur- und Tourismustaxe

    Bettensteuer

    Kommunen die als Tourismusort anerkannt sind, können eine Tourismusabgabe erheben.

    Beschreibung

    Kommunen können von Unternehmen (z. B. Hotels, Pensionen, Gastwirtschaften) eine Tourismusabgabe erheben, wenn sie als "Kur-, Erholungs- oder Tourismusort" (z. B. Heilbad) anerkannt sind und eine entsprechende Ortssatzung hierzu erlassen haben.

    Die Tourismusabgabe ersetzt begrifflich die Fremdenverkehrsabgabe.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Gebiet Sie Ihr Gewerbe oder Unternehmen betreiben, bzw. wo Sie eine Betriebsstätte unterhalten.

    Ansprechpartner

    Amt Südtondern - Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 12

    25899 Niebüll

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Die Zuständigkeit der Bürgerbüros erstreckt sich jeweils auf alle amtsangehörigen Gemeinden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04661 601-230

    E-Mail: steueramt@amt-suedtondern.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 16.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Formulare

    Keine

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Die Höhe der Tourismusabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Allgemeine Informationen zum Thema Tourismus in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH (TASH).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2024

    Stichwörter

    Tourismustaxe, Bettensteuer, Kurtaxe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English