Kultur- und Tourismustaxe

    Bettensteuer

    Kommunen die als Tourismusort anerkannt sind, können eine Tourismusabgabe erheben.

    Beschreibung

    Kommunen können von Unternehmen (z. B. Hotels, Pensionen, Gastwirtschaften) eine Tourismusabgabe erheben, wenn sie als "Kur-, Erholungs- oder Tourismusort" (z. B. Heilbad) anerkannt sind und eine entsprechende Ortssatzung hierzu erlassen haben.

    Die Tourismusabgabe ersetzt begrifflich die Fremdenverkehrsabgabe.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Gebiet Sie Ihr Gewerbe oder Unternehmen betreiben, bzw. wo Sie eine Betriebsstätte unterhalten.

    Ansprechpartner

    Hansestadt Lübeck - Kurbetrieb Travemünde

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchenstraße 3-5

    23570 Lübeck

    Parkplätze

    • Parkplatz: vor dem Kurbetrieb
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hafenbahnhof Travemünde
      Linie:
      • Regionalbahn: Lübeck Travemünde
    • Haltestelle: Bushaltestelle Stadtschule Travemünde
      Linie:
      • Bus: Linie 30, 33, 40

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:00 Uhr (oder nach Vereinbarung) Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:00 Uhr (oder nach Vereinbarung) Mi. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:00 Uhr (oder nach Vereinbarung) Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:00 Uhr (oder nach Vereinbarung) Fr. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:00 Uhr (oder nach Vereinbarung)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4502 8040

    Fax: +49 4502 804-109

    E-Mail: k-direktion@luebeck-tourismus.de

    Kontaktperson

    • Herr Uwe Kirchhoff (Kurdirektor)
      Hausanschrift

      Kirchenstraße 3-5

      23570 Lübeck

      Telefon Festnetz: +49 4502 804-100

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Kurabgabesatzung ist unter  https://bekanntmachungen.luebeck.de/ortsrecht/index?term=Kur zu finden 

    Stichwörter

    grillen, Grillen am Strand, Grünstrand, Hundestrand, Kurabgabe, Müll am Strand, Reiten am Strand, Sauberkeit am Strand, Strand, Strandkontrolle, Strandnutzungsgebühr, Strandreinigung, Strandsauberkeit, Tiere am Strand, Veranstaltungen Strand

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Formulare

    Keine

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Die Höhe der Tourismusabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Allgemeine Informationen zum Thema Tourismus in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH (TASH).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Tourismustaxe, Kurtaxe, Bettensteuer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de