Bettensteuer
Kommunen die als Tourismusort anerkannt sind, können eine Tourismusabgabe erheben.
Beschreibung
Kommunen können von Unternehmen (z. B. Hotels, Pensionen, Gastwirtschaften) eine Tourismusabgabe erheben, wenn sie als "Kur-, Erholungs- oder Tourismusort" (z. B. Heilbad) anerkannt sind und eine entsprechende Ortssatzung hierzu erlassen haben.
Die Tourismusabgabe ersetzt begrifflich die Fremdenverkehrsabgabe.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Gebiet Sie Ihr Gewerbe oder Unternehmen betreiben, bzw. wo Sie eine Betriebsstätte unterhalten.
Ansprechpartner
Hansestadt Lübeck - Kurbetrieb Travemünde
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: vor dem Kurbetrieb
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Hafenbahnhof Travemünde
Linie:- Regionalbahn: Lübeck Travemünde
- Haltestelle: Bushaltestelle Stadtschule Travemünde
Linie:- Bus: Linie 30, 33, 40
Öffnungszeiten
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:00 Uhr (oder nach Vereinbarung) Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:00 Uhr (oder nach Vereinbarung) Mi. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:00 Uhr (oder nach Vereinbarung) Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:00 Uhr (oder nach Vereinbarung) Fr. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:00 Uhr (oder nach Vereinbarung)
Kontakt
Kontaktperson
Herr Uwe Kirchhoff (Kurdirektor)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4502 804-100
Internet
Weitere Informationen
Die Kurabgabesatzung ist unter https://bekanntmachungen.luebeck.de/ortsrecht/index?term=Kur zu finden
Stichwörter
grillen, Grillen am Strand, Grünstrand, Hundestrand, Kurabgabe, Müll am Strand, Reiten am Strand, Sauberkeit am Strand, Strand, Strandkontrolle, Strandnutzungsgebühr, Strandreinigung, Strandsauberkeit, Tiere am Strand, Veranstaltungen Strand
erforderliche Unterlagen
Keine
Formulare
Keine
Fristen
Keine
Kosten
Die Höhe der Tourismusabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.
Hinweise (Besonderheiten)
Allgemeine Informationen zum Thema Tourismus in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH (TASH).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Tourismustaxe, Kurtaxe, Bettensteuer