Jagdsteuer

    Jagdsteuer

    Kreise und kreisfreie Städte können für ihr Gebiet eine Jagdsteuer erheben.

    Beschreibung

    Die Jagdsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Kreisen und kreisfreien Städten erhoben werden. Eine Pflicht zur Erhebung einer Jagdsteuer besteht nicht.
    Steuerpflichtig ist, wer das Jagdrecht ausübt oder ausüben lässt.

    Zuständigkeit

    An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Finanz-/Steuerabteilung).

    Ansprechpartner

    Kreis Stormarn - Fachdienst 61 - Öffentliche Sicherheit - 6121 Untere Jagdbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 2 (Postanschrift Mommsenstraße 13)

    23843 Bad Oldesloe

    Parkplätze

    • Parkplatz: vor dem Gebäude
      Anzahl: 5  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hagenstraße
      Linie:
      • Bus: alle Innenstadtlinien

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch - geschlossen - Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04531 160-1469

    Telefon Festnetz: 04531 160-1464

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    § 3 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de